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BMF: Umsatzsteuer; Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG)

Bundesministerium der Finanzen 4. Oktober 2016, III C 3 - S 7103-b/16/10001 (DOK 2016/0900109)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Abschnitt 1b.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4. Oktober 2016 - III C 3 - S 7344/16/10003 (2016/0897106), BStBl I S. xxxx, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 3 wird wie folgt gefasst:

"3Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Motorroller, Mopeds, sog. Pocket-Bikes (vgl. BFH-Urteil vom 27. 2. 2014, V R 21/11, BStBl II S. 501 = SIS 14 11 27), motorbetriebene Wohnmobile und Caravans sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen."

2. Satz 5 wird wie folgt gefasst:

"5Keine Landfahrzeuge sind dagegen Wohnwagen, Packwagen und andere Anhänger ohne eigenen Motor, die nur von Kraftfahrzeugen mitgeführt werden können, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart oder ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind."

II. Anwendungsregelung

Die Grundsätze dieser Regelung sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.