BMF: Entwurf Verordnung zur Änderung der Entschädigungsfinanzierungsverordnung (EntSchFinV)
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (Entschädigungsfinanzierungsverordnung - EntschFinV)
Bundesministerium der Finanzen 29.3.2022
Die EntschFinV regelt die Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge, Verwaltungskostenzuschläge und sonstigen Zahlungen an die gesetzliche Einlagensicherungseinrichtung. Mit dem anliegenden Verordnungsentwurf wird die Verordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) (Entschädigungsfinanzierungsverordnung - EntschFinV) überarbeitet.
Wesentlicher Inhalt der Entwurfs:
Anpassung an Situation nach Auflösung der EdÖ
Durch die Aufhebung der Beleihung der EdÖ werden Anpassungen EntSchFinV notwendig. Neben Anpassungen redaktioneller Natur wird in der überarbeiteten Verordnung festgelegt, dass die Beitragserhebung künftig einheitlich nach den bisher für die EdB geltenden Maßstäben erfolgen soll.
Anpassung der Bestimmungen über die Erhebung von Verwaltungskostenzuschlägen
Zudem wird die Bestimmung zur Deckelung des Verwaltungskostenzuschlages überarbeitet. Dadurch wird den gestiegenen Verwaltungskosten der EdB Rechnung getragen; gleichzeitig wird die langfristige Deckung der Verwaltungskosten sichergestellt. Auch nach der Aufhebung der Deckelung von Verwaltungskostenzuschlägen behalten die Grundsätze der Sparsamkeit, des effektiven Mitteleinsatzes und der Wirtschaftlichkeit weiterhin Geltung und werden insbesondere durch Prüfungen des Jahresabschlussprüfers, der BaFin und des Bundesrechnungshofs kontrolliert.
Umsetzung Technischer Änderungen insbesondere zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands
Ferner ergab sich im Rahmen der Evaluierung der Verordnung Änderungsbedarf mit dem Ziel, die Praxis der Beitragsberechnung technisch und administrativ zu erleichtern und dadurch Kosten für die Entschädigungseinrichtung sowie die Mitgliedsinstitute zu reduzieren. So wird unter anderem der Umgang mit nicht oder nicht rechtzeitig gemeldeten Daten bzw. Unterlagen, die zur Berechnung von Jahresbeiträgen notwendig sind, vereinfacht. Die EdB erhält die Befugnis, die Höhe der gedeckten Einlagen eines Instituts zu schätzen, wenn sich die gemeldete Höhe im Nachgang zur Beitragsfestsetzung als unrichtig herausstellt.
Darüber hinaus enthält die Verordnung Aktualisierungen der Verweise auf geänderte Meldepositionen von Risikoindikatoren im europäischen Meldewesen, eine Verschiebung der erstmaligen Verwendung der strukturellen Liquiditätsquote als Risikoindikator auf das Beitragsjahr 2023, die Abschaffung von Dopplungen in der Bereitstellung von Jahresabschlüssen von Instituten sowie technische Klarstellungen.
Auf den Internetseiten des BMF:
Referentenentwurf
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera