Betroffene erhalten Erstattung: Hamburg setzt Neuregelung zur Verzinsung von Steueransprüchen um
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Pressemeldung vom 2.2.2023
Wer dem Staat Steuern schuldig bleibt, der muss diese mit einer entsprechenden Verzinsung an den Fiskus zurückzahlen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Juli 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach der Abgabenordnung (AO) mit jährlich 6 Prozent für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist. Der Bundesgesetzgeber hat eine verfassungsgemäße Neuregelung der steuerlichen Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019, mit nunmehr 1,8 Prozent pro Jahr beschlossen. Für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Zu viel gezahlte Zinsen auf Steueransprüche ab 2019 müssen somit vom Staat zurückgezahlt werden. Hamburg setzt diese Regelung um und verschickt ab Mitte Februar bis Anfang März erstmalige oder geänderte Zinsbescheide an die Betroffenen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Selbstverständlich setzt Hamburg die aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu zu regelnde Gesetzeslage präzise um. Bei der Evaluierung des Zinssatzes zum 1.1.2024 wird zu prüfen sein, ob dieser niedrige Zinssatz in Höhe von 1,8 Prozent weiterhin dem Niveau am Kapitalmarkt ausreichend Rechnung trägt.“
Zinsforderungen können dann entstehen, wenn zum Beispiel die gesetzlichen Abgabefristen bei der Steuererklärung nicht eingehalten wurden oder sich im Zuge einer Betriebsprüfung Änderungen der bisherigen Steuerfestsetzungen ergeben. Wurden Steuern durch das Finanzamt nachgefordert und hat diese Nachforderung eine Verzinsung ausgelöst, erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen geänderten Zinsbescheid und die Differenz zum bisherigen Zinssatz wird erstattet. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht tätig werden, die Änderung und Erstattung des Betrages erfolgt automatisch. Wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, weil Zinsfestsetzungen seit dem Beschluss des BVerfG ausgesetzt werden, wird dies nun nachgeholt und erfolgt mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent.
Im gegenteiligen Fall, wenn zum Beispiel zu viele Steuern gezahlt wurden und Bürgerinnen und Bürger eine Steuererstattung erhalten haben, die eine Verzinsung ausgelöst hat, wurde diese bis zum 8.7.2021 mit 6 Prozent verzinst. Aufgrund des Vertrauensschutzes müssen diese Zinsen trotz der Gesetzesänderungen nicht zurückgezahlt werden.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera