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Österreichisches BMF: Das High-Tech-Labor der Finanzverwaltung: Die Technische Untersuchungsanstalt

Österreichisches Bundesministerium für Finanzen 7.9.2021, Pressemeldung

Die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) in Wien ist Teil des Zollamtes Österreich und gilt als ein den Anforderungen der Zeit entsprechend zertifiziertes und akkreditiertes Labor/ Prüfanstalt. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt den wichtigen Beitrag der TUA im Kampf gegen Betrug und zur Sicherung der Abgaben.

Kerntätigkeit der TUA sind chemisch-technische Warenuntersuchungen. Dabei werden sämtliche Arten von Handelswaren analysiert, um sie anschließend in die Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif), der weltweit zur Anwendung kommt, einzuordnen.

Für diese Untersuchungen stehen über 100 verschiedene Prüfverfahren zur Verfügung, die überwiegend internationalen Normen wie ISO-Standards entsprechen. Dabei überprüft die TUA unter anderem Nahrungsmittel, Drogen, Arzneiwaren, alkoholische Getränke, Textilien, Tabak, elektronische Geräte, Waren aus Keramik, Kunststoff, Düngemittel, Glas und Metall sowie Mineralöle. Pro Jahr führen die 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TUA mehr als 25.000 Analysen durch. Die meisten Analysen finden in den Bereichen Chemie (28%), Agrar (24%) sowie Mechanik (7%) statt. Auch seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben die Bediensteten der TUA durchgehend ihren Dienst in den Laboren versehen, da die Analysen an den Geräten vor Ort durchgeführt werden müssen.

„Der hervorragende Ruf der TUA führt regelmäßig zu Anfragen von Partnerlabors, die die österreichischen Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung bei besonders komplexen Analysen ersuchen. Denn nicht nur das Labor in Wien ist dank regelmäßiger Investitionen auf dem aktuellen Stand der Technik, auch die Bediensteten genießen international einen hervorragenden Ruf und gelten unter anderem im Bereich der Mineralölanalyse als anerkannte Experten“, so Finanzminister Gernot Blümel über die herausfordernde Arbeit der Expertinnen und Experten der TUA.

Die Expertinnen und Experten der TUA, deren Uniform der weiße Labormantel ist, reagieren bei ihren Analysen auch rasch auf neue Entwicklungen. So wird seit einigen Monaten beispielsweise vermehrt „Bubble tea“ aus Taiwan, oder auch Hanf in verschiedenen Zubereitungsformen z.B. Öle, Nahrungsergänzungsmittel, Backwaren, Kosmetika und Zigaretten analysiert.

Auf Basis der jeweiligen Analyseergebnisse spricht die TUA einen Einreihungsvorschlag aus. Diese Einreihung ist entscheidend für die Anwendung sämtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ein-und Ausfuhr von Waren, wie die Höhe der Abgabensätze (Zoll, Verbrauchsteuern oder Einfuhrumsatzsteuer), verschiedener Vorschriften betreff. Verbote und Beschränkungen (Einfuhr-und Ausfuhrverbote; Lizenzen, Genehmigungen) und vieles mehr um die europäische Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die korrekte Einreihung hat daher auch wesentlichen Einfluss auf den Marktpreis der verschiedenen Waren. Basis für die Gutachten der TUA sind Gesetze und Normierungen wie beispielsweise das Arzneimittelgesetz, das Artenschutzabkommen, die Düngemittelverordnung, das Außenhandelsgesetz oder auch das Tierseuchengesetz.

„Mit ihren exakten Analysen verhindern die Bediensteten der TUA bereits im Vorfeld Betrugsversuche, wenn beispielsweise Diesel als Heizöl deklariert wird oder bei der Unterscheidung zwischen Roh- und Rauchtabak. Die Arbeit der TUA trägt zur richtigen Besteuerung der Waren bei und zur Einhaltung jener Bestimmungen, die zum Schutz der Bürger, Unternehmen und Umwelt den Warenverkehr regeln“, so Finanzminister Gernot Blümel abschließend.

International ist die TUA in das Netzwerk der zolltechnischen Prüfanstalten der EU eingebettet.

 

Quelle: Österreichisches BMF PM

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