Die neue Internetseite zur Grundsteuerreform ist online
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 30.3.2022
Hier gibt es auf einen Blick Informationen über die Reform in allen Ländern.
Einen Überblick über die Umsetzung der Grundsteuerreform in allen Ländern erhalten Interessierte auf der neuen Internetseite grundsteuerreform.de. Die Erstellung einer länderübergreifenden Website, auf der sich Betroffene einen ersten Überblick zum Thema verschaffen können, war Aufgabe des Thüringer Finanzministeriums. Dem Ministerium obliegt die Leitung für das bundesweite Kommunikationsprojekt zur Grundsteuerreform. „Unser oberstes Ziel war es, Nutzerinnen und Nutzern der Website Informationen zur Neuregelung der Grundsteuer im jeweiligen Bundesland schnell und einfach zugänglich zu machen“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).
Die Website hält für jedes Bundesland einen Button bereit, der auf die jeweiligen landesspezifischen Regelungen hinweist. „Das macht es Bürgerinnen und Bürgern, die Grundstücke in mehreren Bundesländern besitzen, leichter den Überblick zu behalten“, so Taubert. Für die Berechnungen zur Grundsteuer sind nämlich immer die Regelungen des Landes relevant, in dem das Grundstück liegt. Nicht alle Länder wenden für die Neuberechnung der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell an. Einige Länder haben von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen Gebrauch gemacht.
Die landeseigene Seite zur Neuregelung der Grundsteuer grundsteuer.thueringen.de zeigt welche Regelungen konkret für Grundstücke im Freistaat gelten.
Hintergrund
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch praktizierte grundsteuerliche Bewertung als verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben Bund und Länder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.
Die alten Einheitswerte vom 1. Januar 1935, die in allen neuen Bundesländern (alte Bundesländer Einheitswerte vom 1. Januar 1964) noch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden, verlieren Ende 2024 ihre Gültigkeit. Thüringen wendet das sogenannte Bundesmodell an. Die neuen Regelungen greifen ab dem 1. Januar 2025.
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