BMF: Änderungen des Kfz-Steuer-Gesetzes für nachhaltigen und klimafreundlichen Straßenverkehr
Bundesministerium der Finanzen 9.10.2020
Am 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat das siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gebilligt. Die Gesetzesänderung wird für Neuzulassungen ab 1. Januar 2021 gelten. Die stärkere Gewichtung der CO2-Komponente und die steuerliche Förderung emissionsreduzierter Fahrzeuge setzt deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt.
Mit dem Gesetzentwurf wird der mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung begonnene Reformprozess maßgeblich fortgeführt und ein klares Zeichen gesetzt für einen nachhaltigen und klimafreundlichen Straßenverkehr.
Der Gesetzentwurf sieht vor, für erstzugelassene Pkw die CO2- Komponente durch progressiv gestaffelte Steuersätze stärker zu gewichten und emissionsreduzierte Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Die stärkere Gewichtung der CO2-Komponente sowie die steuerliche Förderung emissionsreduzierter Fahrzeuge setzt Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt. Dabei wird das 2018 eingeführte Emissionsprüfverfahren „WLTP“ berücksichtigt, das die Abgas- und Verbrauchswerte realitätsnäher abbildet.
Konkret heißt das: Künftig sind für Erstzulassungen Steuersätze von 2 bis 4 Euro je Gramm pro Kilometer vorgesehen, die im Bereich von mehr als 95 bis 195 Gramm pro Kilometer jeweils innerhalb von fünf gleichmäßigen Stufen und einer nach oben offenen Stufe gelten sollen. Für Pkw mit CO2-Prüfwerten bis 95 Gramm pro Kilometer, die bis Ende 2024 erstmals zugelassen werden, wird die jeweilige Jahressteuer für fünf Jahre zukünftig um jeweils 30 Euro reduziert. Damit wird zukünftig derjenige belohnt, dessen Fahrzeug einen geringeren CO2-Emissionswert aufweist. Für Fahrzeuge mit einem hohen Emissionspotenzial erhöht sich hingegen die Steuer.
Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem die Elektromobilität weiter gestärkt. Elektromobilität ist ein zentraler Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen nachhaltig zu reduzieren. Deshalb wird die zehnjährige Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge, deren Gewährung zum Jahresende ausgelaufen wäre, bis 2025 verlängert. Reine Elektrofahrzeuge, die in den kommenden fünf Jahren erstmalig zugelassen werden, sind damit bis Ende 2030 steuerbefreit.
Um insbesondere die mittelständischen Handwerksbetriebe finanziell zu entlasten, wird schließlich eine belastende Sonderreglung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen abgeschafft. Handwerker und Kleinunternehmer sind bei ihrer Arbeit auf diese Nutzfahrzeuge zwingend angewiesen. Sie sind daher von der bisherigen höheren Besteuerung besonders stark betroffen. Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Belastungen des Mittelstandes wollen wir hier Entlastung schaffen. Hiervon werden rd. 390.000 Fahrzeuge profitieren.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Nachfrage auf Pkw mit niedrigem CO2-Emissionspotenzial gelenkt und der Umstieg auf Elektrofahrzeuge gefördert. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, CO2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig eine bezahlbare Mobilität sicherstellen.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Auf den Internetseiten des BMF: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera