Bundestag: De-facto-Besteuerung und -Entwertung von Bargeld - Regierung bekennt sich zum Bargeld
Deutscher Bundestag, Heute im Bundestag (hib) Nr. 609/2019 vom 23.5.2019
In Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen und auf Euro lautenden Banknoten die einzigen Banknoten, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10144) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124) weiter mitteilt, sind daneben Euromünzen in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. "Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Auch im Eurosystem gibt es keine derartigen Bestrebungen."
In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage hatte die AfD-Fraktion von einem Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds geschrieben, in dem von einem negativen Zinssatz für Bargeld die Rede sei. Vorgeschlagen worden sei, für 100 Euro Bankguthaben nur 97 Euro Bargeld am Automaten auszuzahlen. Dazu stellt die Bundesregierung fest, bei dem Meinungsartikel handele es sich nicht um einen Vorschlag des Internationalen Währungsfonds.
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