EU-Wettbewerbskommissarin Vestager bekräftigt Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung
Europäische Kommission 24.9.2019
Nach den EuG-Urteilen über Steuervergünstigungen in Luxemburg und den Niederlanden bekräftigte EU-Wettbewerbskommissarin heute (Dienstag) ihre Bemühungen für eine faire Unternehmensbesteuerung in der EU. „Die Kommission wird weiterhin aggressive Steuerplanungsmaßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften prüfen, um festzustellen, ob sie zu illegalen staatlichen Beihilfen führen. Gleichzeitig kann das oberste Ziel, dass alle Unternehmen ihren gerechten Steueranteil zahlen, nur durch eine Kombination von Gesetzesänderungen, der Durchsetzung der Vorschriften für staatliche Beihilfen und einer Änderung der Unternehmensphilosophie erreicht werden“, erklärte Vestager.
Nach Auffassung der Kommission hatte Luxemburg der Fiat-Gruppe und die Niederlande Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt. Die Kommission wird die Urteile des EU-Gericht nun genau prüfen.
Vestager erklärte weiter: „Die heutigen Urteile geben eine wichtige Orientierungshilfe für die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften im Steuerbereich. Gleichzeitig hat jeder Fall seine Besonderheiten und beinhaltet komplexe Rechtsfragen. Wir werden die Urteile sorgfältig prüfen, bevor wir über mögliche weitere Schritte entscheiden. Die Urteile bestätigen, dass die Mitgliedstaaten zwar die ausschließliche Zuständigkeit für die Festlegung ihrer Rechtsvorschriften über die direkten Steuern haben, dies aber im Einklang mit dem EU-Recht, einschließlich der Vorschriften für staatliche Beihilfen, tun müssen. Darüber hinaus hat das Gericht auch den Ansatz der Kommission bestätigt, zu prüfen, ob eine Maßnahme selektiv ist und ob Transaktionen zwischen Konzernunternehmen nach den EU-Beihilfevorschriften auf der Grundlage des so genannten Fremdvergleichsgrundsatzes zu einem Vorteil führen.“
Hintergrund
Das Gericht bestätigte heute die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2015, in der sie festgestellt hatte, dass Luxemburg Fiat selektive Steuervergünstigungen gewährt hat. Andererseits hat das Gericht die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2015 für nichtig erklärt, in der sie festgestellt hatte, dass die von den Niederlanden an Starbucks ergangenen Steuervergünstigungen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften übereinstimmen.
Weitere Informationen:
- Erklärung von Wettbewerbskommissarin Vestager
- Pressemitteilung: Kommission stellt Unvereinbarkeit der selektiven Steuervorteile für Fiat in Luxemburg und für Starbucks in den Niederlanden mit dem EU-Beihilferecht fest
- Pressemitteilung: Kommission stellt Unvereinbarkeit der selektiven Steuervorteile für Fiat in Luxemburg und für Starbucks in den Niederlanden mit dem EU-Beihilferecht fest
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