FinBeh Hamburg: Mehr steuerliche Förderung des Ehrenamts trotz schwieriger Haushaltslage

Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 12.9.2024

Erfolg beim Finanzministertreffen in Berlin: Ein Hamburger Antrag zum Steuerfortentwicklungsgesetz, die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale auch in Zeiten schwieriger Haushaltslage maßvoll anzuheben, ist auf breite Zustimmung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder gestoßen und wird – nach Zustimmung des Bundesrats – im weiteren Verfahren von Bundesregierung und Bundestag zu berücksichtigen sein. Vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung und der immensen Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl soll auf Basis der Hamburger Initiative daher die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale, also die steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten, von 840 Euro auf 900 Euro erhöht werden.

Die gerade bei den Sportvereinen wichtige steuerfreie Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale waren zuletzt – auch auf Hamburger Initiative – mit Wirkung ab dem 01. Januar 2021 von 2.400 Euro bzw. 720 Euro auf 3.000 Euro bzw. 840 Euro angehoben worden. Die letzte Anhebung erfolgte mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2021 und damit vor den höheren Inflationsraten nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Mit Blick auf die aktuell schwierige Haushaltslage aller Gebietskörperschaften beschränkt sich die nunmehr vorgesehene Erhöhung darauf, nur einen teilweisen Inflationsausgleich zu bewirken.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg ist seit Jahren Vorreiter bei der steuerlichen Förderung des Ehrenamts. Es ist deshalb ein beachtlicher Erfolg, dass wir trotz der schwierigen Haushaltslage hier einen Schritt weiter gehen können. Vereine spielen in unserem demokratischen Gemeinwesen eine zentrale Rolle. Das private uneigennützige Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Mit ihrem alltäglichen ehrenamtlichen Engagement tragen Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu einem Zusammenhalt der Gesellschaft bei. In Zeiten sozialer und gesellschaftlicher Umbrüche ist diese Arbeit für das Land und die Mitmenschen von unschätzbarem Wert. Entlastungen für ehrenamtlich Tätige sind daher ein Kernpunkt zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entfaltung von weiterem Potenzial für bürgerschaftliches Engagement. Eine moderate Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale stellt die Steuerfreiheit angemessener Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sicher und baut die mit einer Besteuerung verbundenen Belastungen der Ehrenamtlichen ab. Vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung und der immensen Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl soll daher die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 900 Euro erhöht werden. Gleichzeitig wird mit der Erhöhung der Pauschalen ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.“

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