Niedersachsen fordert steuerliche Rechtssicherheit für die Errichtung und Verpachtung kommunaler Breitbandnetze
Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung 5.9.2018
Berlin. Niedersachsen macht sich in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates mit einem Antrag dafür stark, dass die Errichtung und Verpachtung kommunaler Breitbandnetze an einen privaten Netzbetreiber sowie das Betreiben eines kommunalen Breitbandnetzes rechtssicher in den steuerlichen Querverbund einbezogen werden kann. Andernfalls könne ein etwaiger Verlust aus der Verpachtung des Breitbandnetzes weder mit späteren Gewinnen aus der Verpachtung noch mit Gewinnen und Verlusten anderer öffentlich-rechtlicher Betriebe der jeweiligen Kommune verrechnet werden.
Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers begründete sein Engagement: „Angesichts der rasanten technischen Entwicklung ist keine Zeit zu verschenken. Darum arbeiten Bund und Länder mit hoher Priorität an dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Breitbandinfrastruktur. Durch die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Errichtung und Verpachtung von Breitbandnetzen erhalten die Kommunen und Landkreise Rechtssicherheit und einen zusätzlichen Anreiz in kommunale Breitbandnetze zu investieren.“
Deutschlandweit fördern Bund und Länder den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. In diesen Gebieten koordinieren die kommunalen Gebietskörperschaften den Breitbandnetzausbau. Sie beauftragen privatwirtschaftliche Unternehmen mit der Errichtung von Rohren mit Glasfaserkabeln sowie den weiteren erforderlichen technischen Komponenten. Im Anschluss wird die gesamte Netzinfrastruktur an einen privaten Netzbetreiber verpachtet. Damit begründen die kommunalen Gebietskörperschaften einen Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art, der der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegt. In einem steuerrechtlichen Querverbund wird eine geminderte Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer dadurch erreicht, dass Gewinne und Verluste vor Besteuerung verrechnet werden dürfen.
Niedersachsen wird bis 2022 über eine Milliarde Euro in den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft investieren. Bereits im Juni 2018 wurde mit der Gründung eines „Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ der Grundstein dafür gelegt. Insgesamt wird dem Sondervermögen eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, um Niedersachsen flächendeckend mit glasfaserbasierten Gigabit-Netzen zu versorgen und weitere Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen.
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