Berlin, Änderung der Vergnügungsteuer: Senat regelt Besteuerung des Spielaufwands an Spielautomaten neu
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung vom 29.9.2020
Aus der Sitzung des Senats am 29. September 2020:
Der Berliner Senat ändert das Vergnügungsteuergesetz. Ziel dieses Zweiten Änderungsgesetzes ist es, die in den Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit aufgezeichneten manipulationssicheren Daten für die Besteuerung zu nutzen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz gefasst. Der Gesetzentwurf wird nun im Abgeordnetenhaus eingebracht.
Die Gesetzesänderungen im Besteuerungsverfahren beziehen sich auf Spielautomaten, die beispielsweise in Spielhallen oder Gaststätten aufgestellt sind. In den Spielgeräten werden nachträgliche Veränderungen der vom Spielgerät generierten und aufgezeichneten Daten im Sinne der Manipulationssicherheit kenntlich gemacht.
Dr. Kollatz: „Das Glücksspiel ist neben dem Onlinehandel, Taxigewerbe und der Gastronomie einer unserer Kontrollschwerpunkte. Ob in Gaststätten oder Spielhallen – wir nehmen verstärkt Spielautomaten in den Blick und prüfen, ob die Geräte manipuliert sind. Mit der Gesetzänderung nutzen wir die in den Spielgeräten aufgezeichneten manipulationssicheren Daten für die Besteuerung. Dass Kontrollen in bargeldintensiven Branchen grundsätzlich notwendig sind, zeigen unsere Betriebsprüfungen. Die Steuerverwaltung wird weiterhin präsent sein und konsequent darauf achten, dass alle Geschäftsprozesse gesetzeskonform sind.“
Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit sind wie die Zulassung oder die technische Ausstattung in der Spielverordnung und dem Berliner Spielhallengesetz geregelt. Die Anpassung des Vergnügungsteuergesetzes ist nun erforderlich, weil die Vorgaben für die in Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit zu erfassenden und aufzuzeichnenden Daten neu geregelt wurden – zum Teil mit Übergangsfristen bis zum Februar 2021.
Mit dem Zweiten Änderungsgesetz sollen die manipulationsgeschützten Daten der Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit künftig ebenfalls für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Diese orientiert sich am Bruttospielertrag. Der Bruttospielertrag ist der Betrag, um den die Einsätze die Gewinne übersteigen.
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