ZEW: Steuerliche Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung auf nationaler und nicht auf EU-Ebene angehen
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, Pressemitteilung vom 8.10.2021
Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie haben die Verschuldung der Unternehmen erhöht und ihre Investitionstätigkeit verringert. Zur Finanzierung von Investitionen können Unternehmen sowohl Eigen- als auch Fremdkapital einsetzen. Aus steuerlicher Sicht sind Zinszahlungen für Fremdkapital grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig; Eigenkapitalkosten in der Regel nicht. Folglich kommt es zu einer steuerlichen Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung – dem sogenannten Debt-Equity Bias. Dieser stellt ein tief verwurzeltes Problem im heutigen Steuersystem dar und hemmt die Investitionsfinanzierung durch Eigenkapital. Ein aktueller ZEW policy brief zeigt, dass der Debt-Equity Bias nicht durch eine Harmonisierung auf europäischer Ebene zu lösen ist. Stattdessen empfehlen die Wissenschaftler/innen diese steuerliche Verzerrung auf nationaler Ebene zu beseitigen, beispielsweise durch die Einführung einer dualen Einkommensteuer.
„Die strukturelle steuerbedingte Verzerrung von Finanzierungsentscheidungen ist unerwünscht und führt zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen“, sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate und Ko-Autor. Um ein stabiles und innovationsförderndes steuerliches Umfeld nach der Corona-Krise zu schaffen, hat die Europäische Kommission im Mai 2021 einen Rahmen zur „Unternehmensbesteuerung für das 21 Jahrhundert“ veröffentlicht, der unter anderem einen Freibetrag als Anreiz gegen eine Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung (DEBRA) vorsieht. Dazu findet heute eine öffentliche Anhörung des European Economic und Social Comitees statt, zu der Prof. Dr. Christoph Spengel geladen ist. Grundsätzlich identifiziert die EU Kommission zur Beseitigung des Debt-Equity Bias drei mögliche Konzepte, die von den Wissenschaftler/innen wie folgt bewertet werden:
- Eine vollständige Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten im Rahmen einer Comprehensive Business Income Tax (CBIT) würde Unternehmensinvestitionen hemmen. Um den potenziellen negativen Effekten auf die unternehmerische Investitionstätigkeit entgegenzuwirken, müssten die EU-Mitgliedstaaten ihren gesetzlichen Körperschaftssteuersatz senken. Der fiskalische Spielraum ist hierfür aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie allerdings äußerst begrenzt.
- Das zweite Konzept, eine Allowance for Corporate Equity (ACE), das die Abzugsfähigkeit von fiktiven Zinsen entweder auf das gesamte oder das neue Eigenkapital vorsieht, könnte einerseits Unternehmensinvestitionen anregen. Andererseits würde eine ACE gleichzeitig neue Steuerplanungsmöglichkeiten für Unternehmen eröffnen und zu Steuereinnahmeverlusten für die EU-Mitgliedstaaten führen.
- Auch der Vorschlag einer Angleichung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung durch den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf das gesamte Kapital, die sogenannte Allowance for Corporate Capital (ACC), eignet sich nicht. Aufgrund der hohen Sensitivität einer ACC gegenüber dem fiktiven Zinssatz, können die Auswirkungen einer Einführung nicht a priori bestimmt werden, was zu großen Unsicherheiten für Unternehmen und EU Mitgliedstaaten führen würde.
Um die steuerliche Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung nachhaltig zu beseitigen, muss die steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten und Kapitalerträgen ganzheitlich betrachtet werden. Dies umfasst neben der Unternehmens- auch die Anteilseignerebene, die bisher von der EU Kommission vernachlässigt wurde. Die Autoren plädieren daher nicht für eine EU-weit harmonisierte Einführung einer CBIT, einer (inkrementellen) ACE oder einer ACC, da alle Konzepte zusätzliche Anpassungen der persönlichen Einkommensteuer erfordern. Diese Kompetenz obliegt bisher ausschließlich den Mitgliedsstaaten. „Dem Debt-Equity Bias sollte die Politik nicht durch eine Harmonisierung auf europäischer Ebene begegnen. Stattdessen empfehlen wir die steuerliche Verzerrung zwischen der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung auf nationaler Ebene zu beseitigen, beispielsweise durch die Einführung einer dualen Einkommensteuer“, so Christoph Spengel. Eine duale Einkommensteuer schafft nicht nur Finanzierungsneutralität, sondern auch Neutralität in Bezug auf Gewinnausschüttungen und Rechtsformen. Folglich ist laut der Autoren eine duale Einkommensteuer gut geeignet, die von der Europäischen Kommission genannten Ziele zu erreichen.
Auf den Internetseiten des ZEW:
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera