Füracker: Unternehmen zügig von unnötiger Bürokratie im Steuerrecht entlasten!
Im Steuerrecht zahlreiche Erleichterungen möglich
Bundesregierung muss Vorschläge aus der Wirtschaft endlich aufgreifen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 166 vom 19.5.2023
„In den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten wollen wir die Rahmenbedingungen für unsere bayerischen Unternehmen und Handwerksbetriebe bestmöglich gestalten. Bayerns Wirtschaft soll von überflüssiger Bürokratie entlastet werden – dabei gibt es besonders im Steuerrecht erhebliches Potential. 57 Wirtschaftsverbände in Deutschland haben bei einer Umfrage insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Abbau von Bürokratie an den Bund geschickt. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und möglichst viele Vorschläge zügig umsetzen. Wenn schon konkrete Verbesserungsmöglichkeiten sozusagen auf dem Silbertablett serviert werden, müssen diese auch berücksichtigt werden und nicht in langen Ampel-Diskussionsrunden untergehen. Das ist auch eine Frage der Fairness und des Respekts – ohne unsere erfolgreiche Wirtschaft werden wir unseren Sozialstaat in dieser Form nur schwer erhalten können“, so der Bayerische Finanzminister Albert Füracker mit Blick auf die veröffentlichten Ergebnisse einer Online-Befragung der Bundesregierung zum Bürokratieabbau.
„Vor allem Mittelstand und Handwerk brauchen dringend eine Entlastung von überflüssiger Bürokratie. Die vielen Bagatellgrenzen müssen zügig erhöht und Vereinfachungsregeln im Steuerrecht vermehrt werden – sie haben längst einen Großteil ihrer entlastenden Wirkung verloren. Zum Beispiel sollte hier die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben werden. Den Unternehmen würde es auch helfen, wenn die Fristen zur Aufbewahrung von Unterlagen verkürzt werden“, betont Füracker. Eine Anhebung der sogenannten Ist-Besteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer und eine Erhöhung der Buchführungsgrenzen würde zur Steuervereinfachung ebenso beitragen. Nicht zuletzt unterstützt Bayern auch die Forderungen aus der Wirtschaft nach einer Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze bei der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung von derzeit 25 auf 15 Prozent, um dem Besteuerungsniveau im europäischen Umfeld Rechnung zu tragen.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Zeitraum von Januar bis Mitte März 2023 eine Online-Befragung zum Bürokratieabbau durchgeführt. Die beteiligten Verbände sollten hierbei Vorschläge unterbreiten, wie Regelungen, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen, konkret vereinfacht werden können. In einem Folgeprozess hat das Statistische Bundesamt die Vorschläge aufbereitet und in fünf Kategorien zur entsprechenden Priorisierung eingeteilt. Es ist jetzt Aufgabe des federführenden Bundesjustizministeriums, schnellstmöglich konkrete Umsetzungsschritte innerhalb der Bundesregierung zu koordinieren.
Vorschläge der Verbändeabfrage im Detail zu finden unter: bmj.de
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