Union begrüßt US-Unterstützung zur OECD-Mindestbesteuerung
Einigung auf internationale Mindestbesteuerung im Sommer wahrscheinlicher
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 7.4.2021
Die neue Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat zuletzt wieder ihre Verhandlungsbereitschaft beim OECD-Projekt zur internationalen Mindestbesteuerung bekräftigt. Damit rückt ein Abschluss der Arbeiten in diesem Sommer näher. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:
„Nachdem die Arbeiten auf OECD-Ebene zur internationalen Mindestbesteuerung in den letzten Monaten ins Stocken geraten waren, freuen wir uns über die neuen positiven Signale aus den USA. Nach einer schwierigen Zeit unter dem ehemaligen Präsidenten Donald Trump, sind die aktuellen Aussagen der US-Finanzministerin Janet Yellen ein gutes Zeichen gegenüber den anderen 137 verhandelnden Staaten beim Inclusive Framework der OECD.
Diese Signale sollte der Bundesfinanzminister zum Anlass nehmen und die Niedrigsteuerschwelle bei der Umsetzung der Steuervermeidungsrichtlinie auf das voraussichtliche Mindestbesteuerungsniveau senken. Damit könnten wir die deutsche Wirtschaft wesentlich von Bürokratie entlasten und unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Wir setzen uns schon lange für die Einführung eines einheitlichen Mindestbesteuerungsniveaus für Unternehmensgewinne ein. Nur eine international abgestimmte Mindestbesteuerung kann schädlichen Steuerwettbewerb zwischen Staaten wirksam beenden. Außerdem sind die Arbeiten der OECD auch für die Lösung der Herausforderungen bei der Besteuerung von multinationalen Digitalkonzernen essenziell.
Nun gilt es, die OECD-Arbeiten schnell abzuschließen. Wir sind spät dran, wenn heute selbst der Amazon-Chef Jeff Bezos auf höhere Unternehmenssteuern dringt. Deshalb müssen wir diese einmalige Gelegenheit für einen Paradigmenwechsel bei der internationalen Unternehmensbesteuerung nutzen und zeitgleich die Hinzurechnungsbesteuerung an die internationale Wirklichkeit anpassen.“
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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