Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz gestiegen - Finanzministerin Doris Ahnen zur Bedeutung der Steuer für das Land
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung 20.08.2015
Das Statistische Landesamt hat aktuelle Daten zum Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz bekannt gegeben. Den Angaben zufolge ist die Summe der festgesetzten Steuer im Jahr 2014 um 5,6 Prozent auf rund 298 Mio. Euro gestiegen. Es liegt damit deutlich höher als im Durchschnitt der letzten Jahre.
Nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen unterstreicht diese Entwicklung die Bedeutung der Erbschaftsteuer für die Länderhaushalte: „Die Einnahmen von rund 300 Mio. Euro werden im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz benötigt. Die Erbschaftsteuer ist zudem ein wichtiges Instrument, um der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in Deutschland entgegenzuwirken. Wir können damit für ein wenig mehr Gerechtigkeit in unserem Land sorgen.“
Ministerin Ahnen erinnerte an die bevorstehende Neuregelung der Erbschaftsteuer, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Das Gericht hatte im Dezember 2014 die bestehenden Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen als zu weitgehend und mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar erklärt. Ahnen bezeichnete es als Ziel der Landesregierung, die Erbschaftsteuer nach den Vorgaben des Gerichts verfassungsfest auszugestalten. Ahnen: „Wir legen bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer großen Wert auf die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen. Diese Landesregierung wird bei der Reform den Schutz mittelständischer sowie familiär geprägter Unternehmen nicht aus den Augen verlieren.“
Gleichzeitig müsse das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für die Länder erhalten bleiben, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Ahnen, die auf Bundesebene in Finanzfragen auch die SPD-geführten Länder koordiniert: „Deutschland braucht eine Erbschaftsteuer, die auf rechtlich festen Füßen steht. Es ist gut, dass sich die Große Koalition in Berlin zum Fortbestand einer Erbschaftsteuer bekannt hat, die den Ländern notwendige Einnahmen zur Verfügung stellt und gleichzeitig den Generationswechsel in Unternehmen nicht gefährdet, sondern Arbeitsplätze schützt.“
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