NRW-Landesregierung will deutliche Entlastungen für Familien beim Hausbau
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 5. September 2017
Das Land setzt sich für die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer ein. Heute gab das Landeskabinett grünes Licht für einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung im Bundesrat zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf auffordert.
„Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen in Nordrhein-Westfalen. „Ein Eigenheim bedeutet gerade für Familien ein großes Stück Planungssicherheit und macht auch die Kosten für das Wohnen im Alter deutlich kalkulierbarer.“ Aktuell verteuert sich beispielsweise das Bauen in NRW dadurch, dass in den vergangenen Jahren gleich zweimal der Grunderwerbsteuersatz angehoben wurde – zunächst im Jahr 2011 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent und dann noch einmal im Jahr 2015 auf 6,5 Prozent. Damit rangiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen im Bundesvergleich an der Spitze. In Bayern und Sachsen etwa liegt der Satz bei nur 3,5 Prozent.
Damit vor diesem Hintergrund die Kosten insbesondere für Familien schnell und wirksam gesenkt werden können, sieht die Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes den entscheidenden Hebel in einem Freibetrag. „Insbesondere Haushalte mit geringem Verdienst würden von einer solchen Neuregelung profitieren“, sagte Lutz Lienenkämper. Ein abgesenkter Grunderwerbsteuersatz hingegen bevorteilt im Wesentlichen Menschen, die sehr teure Häuser und Luxusimmobilien erwerben.
Der Entschließungsantrag behandelt allerdings nicht nur die Freibetragsregelung, sondern fordert auch eine angemessene Beteiligung des Bundes an dem Steuerausfall, der den Bundesländern durch die Einführung eines solchen Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer entstehen würde. Darüber hinaus drängt NRW mit seinem Entschließungsantrag darauf, die Diskussion und den Prozess zur steuerlichen Erfassung von sogenannten „Share Deals“ weiter zu verfolgen. Hierbei können insbesondere Großinvestoren Grunderwerbsteuer dadurch sparen, dass sie ein Grundstück nicht unmittelbar erwerben, sondern stattdessen Anteile an einem Immobilienunternehmen kaufen, dem das Grundstück gehört.
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