Österreich: 5 % Digitalsteuer für digitale Großkonzerne
Digitalsteuerpaket bringt 200 Millionen Euro an Aufkommen
Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, Pressemeldung vom 3.4.2019
Finanzminister Hartwig Löger und Staatssekretär Hubert Fuchs schicken heute den ersten Teil des Digitalsteuerpakets in Begutachtung. Das Paket sieht die Einführung einer Digitalsteuer von fünf Prozent für digitale Großkonzerne, eine Haftungsklausel für digitale Vermittlungsplattformen sowie eine Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen vor.
„Mit dem Digitalsteuerpaket schließen wir Steuerlücken und Schlupflöcher und nehmen damit digitale Großkonzerne, Vermittlungsplattformen und Händlerplattformen in die Pflicht. Wir schaffen durch eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine neue Steuergerechtigkeit“, hält Finanzminister Hartwig Löger fest.
Künftig wird eine Digitalsteuer von fünf Prozent für digitale Großkonzerne eingeführt. Diese besteht auf Onlinewerbeeinnahmen für Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von 750 Millionen Euro, davon 25 Millionen digitaler Werbeumsatz im Inland, erzielen. 15 Millionen Euro aus diesen Einnahmen werden für den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen herangezogen. „Heimische und traditionelle Medien stehen durch die Marktmacht digitaler Großkonzerne vor großen Herausforderungen, die nicht alleine durch kommerzielle Geschäftsmodelle zu bewerkstelligen sind. Um den österreichischen Medienstandort zu stärken und die heimische Identität für die Zukunft zu sichern, wird ein Digitalisierungsfonds eingerichtet. Damit unterstützen wir den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen“, so Löger.
Als weitere Maßnahme sollen digitale Vermittlungsplattformen die volle Haftung für Informationsverpflichtungen übernehmen. Ab 2020 müssen Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Sollte es zu einer diesbezüglichen Sorgfaltspflichtverletzung kommen, haftet die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen des „Vermieters“. „Durch diese Maßnahme nehmen wir digitale Vermittlungsplattformen in die Pflicht. Keiner darf sich der Steuern- und Abgabenpflicht entziehen“, betont Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs.
Außerdem beinhaltet das Paket eine Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen. Bisher gilt für Paketlieferungen aus Drittstaaten eine Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 22 Euro. „Wir schieben dieser Umgehungskonstruktion einen Riegel vor. Künftig wird jeder Umsatz ab dem ersten Cent Umsatz besteuert“, hält Fuchs fest.
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