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BStBK: Startschuss für neue Vollmachts­datenbank in der Sozialver­sicherung – Bürokratieent­lastungsgesetz bringt Fortschritte

Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Pressemitteilung 18/2024 vom 23.10.2024

Die Bundessteuer­beraterkammer (BStBK) begrüßt das verab­schiedete Vierte Bürokratie­entlastungs­gesetz (BEG IV), das den offiziellen Start­schuss für die Errichtung einer neuen Vollmachts­datenbank (VDB) in der Sozial­versicherung gibt.
 
Für Steuerberater, Mandanten und die Träger der Sozial­versicherung markiert diese, von der BStBK kon­zipierte und initiierte, Innovation einen weiteren Meilenstein, der die Ver­waltung von Voll­machten grund­legend vereinfacht und die Effizienz in der Lohn­abrechnung deutlich steigern wird. Erstmals wird es die Möglich­keit geben, die Daten der Generalvoll­machten zentral zu hinterlegen, anstatt für jeden Sozialver­sicherungsträger separate Vollmachten zu erstellen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch einen erheb­lichen ad­ministrativen Aufwand bei allen Be­teiligten.
 
"Es ist erfreulich, dass das Bürokratie­entlastungsgesetz endlich verab­schiedet wurde. Ich bin sehr stolz auf unseren hierin ent­haltenen Erfolg: den gesetzlich verankerten Start­schuss der neuen Vollmachts­datenbank in der Sozial­versicherung", so Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundes­steuerberater­kammer. "Leider konnte das Gesetz nicht noch mehr ver­gleichbare Ent­lastungen schaffen. Die anfäng­liche Verbände­anhörung weckte andere Er­wartungen."
 
Ab Januar 2028 wird die Nutz­ung der VDB in der SV zu­nächst optional sein, ab Januar 2030 wird sie dann für die Sozialver­sicherungsträger verpflichtend.
 
"Wir haben uns von anfänglichen Zweifeln ein­zelner Sozialver­sicherungsträger nicht beein­drucken lassen und haben an unserem Vor­haben festgehalten. Die neue Vollmachts­datenbank in der Sozialver­sicherung wird ein bedeutender Schritt in Richtung Büro­kratieabbau und Digitalisier­ung", erklärt Schwab. "Diese neue Lösung stellt eine Win-Win-Situation für alle Be­teiligten dar: Steuerberater, Arbeit­geber und Sozialver­sicherungsträger profitieren gleicher­maßen von be­schleunigten Verfahren und einer effizienteren Kommu­nikation", erklärt Schwab.
 
Arbeitgeber können sich künftig vollständig auf ihr Kernge­schäft konzentrieren und müssen nicht mehr für jeden Träger der sozialen Sicherung Einzel­vollmachten ausstellen. Steuerberater profitieren von einem erheblich geringeren Verwaltungs­aufwand, da sie nicht mehr unzählige Einzel­vollmachten organisieren und verwalten müssen. Sozialver­sicherungsträger erhalten durch den zentralen Zugriff auf die hinter­legten Daten der General­vollmachten sofortige Informationen und können die Verfahren erheblich be­schleunigen.
 
Bis zur geplanten Ein­führung im Jahr 2028 sind noch zahlreiche Ab­stimmungs- und Aufbau­arbeiten notwendig. Die BStBK wird gemeinsam mit den Sozialver­sicherungsträgern, daran arbeiten, die technischen Grund­lagen und Gemeinsamen Grund­sätze für die VDB zu schaffen. Dabei werden Fragen zu Daten­sicherheit, Schnittstellen und den zu hinter­legenden Daten detailliert geklärt.
 
Die Bundes­steuerberater­kammer ist überzeugt, dass die neue VDB in der Sozial­versicherung die büro­kratischen Abläufe deutlich verein­fachen und einen echten Mehrwert für alle Be­teiligten schaffen wird.
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