Deutscher Steuerberaterverband zur neuen Version der BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) 22. Februar 2016, Pressemitteilung
Die Bemühungen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) tragen Früchte: Im November 2015 kritisierte der DStV in seiner Stellungnahme S 14/15 das BMF-Tool zur Kaufpreisaufteilung. Diese bundesweit anwendbare Rechenhilfe hat nun kürzlich ein Update erfahren. Darin wird nunmehr die vom DStV bemängelte fehlende Berücksichtigung von Modernisierungen beim Parameter Baujahr in die Kalkulation einbezogen.
Gänzlich unberücksichtigt blieben Modernisierungen in der alten Fassung des Tools, weil lediglich das Jahr erfasst wurde, in dem das Gebäude bezugsfertig geworden ist. Die neue Version der Arbeitshilfe beinhaltet nun zusätzlich in gesondertem Tabellenblatt eine Nebenrechnung zur „Ableitung des fiktiven Baujahrs unter Berücksichtigung von Modernisierungen“. In enger Anlehnung an die Anlage 4 der Sachwertrichtlinie ermittelt die Rechenhilfe eine modifizierte Restnutzungsdauer und somit ein fiktives Baujahr, welches der Nutzer anschließend in das Berechnungsblatt für die Kaufpreisaufteilung überträgt. Dafür wird anhand der „durchgreifenden Modernisierungen“ der Modernisierungsgrad ermittelt. Zu beachten ist, dass sich Modernisierungen, die länger als 20 Jahre zurückliegen, nicht auf den Modernisierungsgrad auswirken. Die durchgreifende Modernisierung gilt als teilweise, wenn sie bereits mehr als 10 Jahre zurückliegt. Durch die Berücksichtigung von Modernisierungen mittels fiktiven Baujahrs wird das Gebäude „verjüngt“, seine Alterswertminderung entsprechend verringert und der Wertanteil bei der Kaufpreisaufteilung erhöht.
Ein Wermutstropfen bleibt. Die Nebenrechnung ist stark an die „Punktetabelle zur Ermittlung des Modernisierungsgrades“ in der Sachwertrichtlinie angelehnt, bietet jedoch im Unterschied dazu nicht die Möglichkeit, eine individuelle Einschätzung der Modernisierungen vorzunehmen. D. h. die Modernisierungselemente werden nicht mit einer Maximalpunktzahl von 4 für beispielsweise die Modernisierung von Außenwänden bzw. 2 für z. B. die Modernisierung der Heizungsanlage eingegeben, sondern ausschließlich mit „ja“, „teilweise“ oder „nein“ bewertet. Somit sind punktuelle Abstufungen bei der Beurteilung der Modernisierung nicht möglich. Zudem bleibt der Algorithmus, mit dem die Ermittlung des Modernisierungsgrades erfolgt, wie auch der der Kaufpreisaufteilung selbst im Verborgenen.
Die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung mag für die Finanzämter im Masseverfahren ein Segen sein; sie liefert jedoch im Einzelfall nicht zwingend eine sachgerechte, qualifizierte Schätzung. Der DStV wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Methodik durch die gewählten Parameter an Qualität gewinnt. Für Steuerpflichtige spielt die Aufteilung des Kaufpreises nicht nur für die Absetzung für Abnutzung eine entscheidende Rolle, sondern auch bei Investitionsentscheidungen, Vertragsverhandlungen und -gestaltungen über den Erwerb bebauter Grundstücke.
Auf den Internetseiten des DStV:
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera