EU, Verbrauchsteuern: Kommission begrüßt Einigung bei Vorschriften für Alkohol
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/20/1429 vom 30. Juli 2020
Die Kommission begrüßt die heute im Rat erzielte Einigung über die neuen Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU. Diese Einigung ebnet den Weg für ein besseres Unternehmensumfeld und geringere Kosten für kleine Alkoholerzeuger.
Mit den vereinbarten neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass kleine und handwerkliche Alkoholhersteller Zugang zu einem neuen EU-weiten Zertifizierungssystem haben, das ihr Recht auf niedrigere Steuersätze in der gesamten Union festschreibt. Dies wird sich positiv auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken, denen ein hartes Vorgehen gegen die illegale Verwendung von steuerfreiem denaturiertem Alkohol für nachgeahmte Getränke zugutekommen wird. Außerdem wird der Schwellenwert für Bier mit niedrigerem Alkoholgehalt, auf das ermäßigte Steuersätze angewandt werden können, angehoben, um Brauereien zur Herstellung von Getränken mit niedrigerem Alkoholgehalt zu bewegen. Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten.
Nach der Einigung sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni: „Die heutige Einigung ist ein begrüßenswerter Schritt auf dem Weg zu einem moderneren und gerechteren Steuersystem für Alkohol, das auch unseren Kampf gegen Betrug unterstützt.“
Hintergrund
Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse wie Alkohol und werden in der Regel als Betrag je Erzeugnismenge (z. B. pro 100 l) erhoben. Die Einnahmen aus Verbrauchsteuern fließen allesamt in die nationalen Haushalte und machen 5-18 % der Steuereinnahmen bzw. 2-5 % des BIP der Mitgliedstaaten aus. Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, nationale Steuersätze nach eigenem Ermessen festzusetzen, solange die EU-weiten Mindestwerte eingehalten werden.
Die EU-Vorschriften für die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke wurden 1992 (Richtlinie 92/83/EWG) vereinbart. Sie enthalten gemeinsame Begriffsbestimmungen für die der Verbrauchsteuer unterliegenden alkoholischen Erzeugnisse und stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten gleiche Erzeugnisse auf die gleiche Weise behandeln. Außerdem geben sie die Methode zur Berechnung der Verbrauchsteuer für alkoholische Erzeugnisse und die Kriterien für Erzeugnisse vor, für die ermäßigte Sätze oder Befreiungen gelten.
Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden.
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