EU-Kommission ergreift weitere Schritte zur Beendigung rechtswidriger Steuervergünstigungen in der italienischen und der zyprischen Jachtbranche
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/19/4265 vom 25. Juli 2019
Die Kommission ergreift heute weitere Schritte, um rechtswidrige Steuervergünstigungen in der Jachtbranche Italiens und Zyperns zu beenden, die erstmals bei den Paradise-Papers-Enthüllungen ans Licht kamen. Dieses Verfahren wurde heute auch im Zuge der Bemühungen eingeleitet, die von der Kommission zur Ausmerzung unlauterer Steuervermeidungspraktiken derzeit unternommen werden.
Als Teil des heute vorgelegten Pakets von Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission beschlossen, Italien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land versäumt hat, gegen ein illegales System von Ausnahmeregelungen für Kraftstoffe für gecharterte Jachten in EU-Gewässern vorzugehen. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Italien und Zypern zu richten, weil diese Länder die Mehrwertsteuer (MwSt) auf das Leasing von Jachten nicht ordnungsgemäß erhoben haben. Derartige Steuervergünstigungen können zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren betreffen im Einzelnen folgende Fälle:
- Anrufung des Gerichtshofs: Verbrauchsteuervorschriften für Kraftstoff für Motorboote in Italien. Die derzeitigen Verbrauchsteuervorschriften der EU gestatten es den Mitgliedstaaten, Kraftstoff, den ein Schifffahrtsunternehmen für gewerbliche Zwecke wie den Verkauf von Schifffahrtsleistungen verwendet, von der Steuer zu befreien. Eine Steuerbefreiung kann jedoch nur dann gelten, wenn die Person, die das Boot least, diese Dienstleistungen an andere verkauft. Entgegen den EU-Vorschriften erlaubt Italien, dass gecharterte Sportboote wie Jachten selbst bei privater Nutzung als „gewerblich genutzt“ gelten. Dadurch kann die Verbrauchsteuerbefreiung für den verwendeten Kraftstoff in Anspruch genommen werden.
- Mit Gründen versehene Stellungnahmen: niedrigere Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage für die Vermietung von Jachten in den Steuervorschriften von Zypern und Italien. Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuervorschriften erlauben Steuerbefreiungen für Dienstleistungen, wenn die tatsächliche Nutzung und Verwendung des Gegenstands außerhalb der EU erfolgt. Eine allgemeine pauschale Steuerermäßigung ohne Nachweis des Ortes der tatsächlichen Nutzung ist jedoch nicht zulässig. Zypern und Italien haben Mehrwertsteuerregeln festgelegt, denen zufolge die Wahrscheinlichkeit, dass die Vermietung innerhalb von EU-Gewässern stattfindet, mit zunehmender Bootsgröße sinkt. Infolgedessen kann die geltende Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage erheblich gesenkt werden. Kommen Zypern und Italien den mit Gründen versehenen Stellungnahmen binnen zwei Monaten nicht nach, so kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Aufgrund der Größe der Branche stehen diese illegalen und günstigen Steuerregelungen auch im Widerspruch zur Haushaltskonsolidierung dieser Mitgliedstaaten.
Die Juncker-Kommission steht seit Beginn ihrer Amtszeit an vorderster Front bei den europäischen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Aktuelle Initiativen der Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer zielen darauf ab, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, der weniger anfällig für Betrug ist und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärkt. Mehrwertsteuerbetrug als grenzübergreifendes Problem lässt sich nur durch konzertierte, gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten effizient bekämpfen.
Weitere Informationen
- Zu den wichtigsten Beschlüssen bei den Vertragsverletzungsverfahren im Paket vom Juli 2019 siehe MEMO INF/19/4251.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12
- Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren
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