BRAK: Sammelanderkonten – Nichtbeanstandungserlass erneut bis Ende 2026 verlängert
Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für Anwaltschaft durch.
Bundesrechtsanwaltskammer, Presseerklärung Nr. 13 vom 24.11.2025
Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten Banken eigentlich anwaltliche Sammelanderkonten als meldepflichtig behandeln, d. h. sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Bisher galt hier jedoch ein Nichtbeanstandungserlass des Bundeministeriums für Finanzen (BMF), der jährlich verlängert wurde, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten gefunden wird. Danach sollte das BZSt zunächst bis Ende 2025 nicht sanktionieren, wenn Banken anwaltliche Sammelanderkonten nicht als CRS-meldepflichtig behandelten. Erfreulicherweise hat das BMF nun die erneute Verlängerung des Erlasses bis zum 31.12.2026 beschlossen. Dies ist das vorläufige Ergebnis zahlreicher Gespräche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit dem BMF und dem BMJV und der Umsetzung des Beschlusses der BRAK-Hauptversammlung vom 19.09.2025.
Eine erneute Ausnahme über 2025 hinaus wollte das BMF nämlich nur dann gewähren, wenn Deutschland die Vorgabe der OECD erfüllt, dass Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien prüfen und ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten vorlegen. Die BRAK-Hauptversammlung hatte daher beschlossen, dass die BRAK ein Konzept für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten erarbeitet. Die BRAK hat dem BMF einen Entwurf vorgelegt, der jetzt Grundlage für eine erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses ist und – soweit dieser umgesetzt wird – auch eine dauerhafte Lösung zum Erhalt der Sammelanderkonten darstellen kann. Die erneute Verlängerung durch das BMF erfolgte in der Annahme, dass die in dem Konzept beschriebenen weiteren Schritte konsequent verfolgt werden, mit dem Ziel, die produktive Inbetriebnahme des Systems bis Mitte des Jahres 2027 zu gewährleisten.
Nach dem Konzeptentwurf sollen bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von einem elektronischen System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt. Die BRAK wird sich jetzt um die rechtliche und technische Umsetzung des Konzepts kümmern, damit auch ein dauerhafter Erhalt der anwaltlichen Sammelanderkonten gewährleistet wird.
Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK, ist mit diesem Zwischenergebnis sehr zufrieden:
„Die Mühe und die unzähligen Gespräche haben sich gelohnt. Für den Moment können Anwältinnen und Anwälte bezüglich ihrer Sammelanderkonten zumindest bis Ende 2026 aufatmen. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Konten dauerhaft zu erhalten.“