BDL: Blitzeis und Schnee im Osten Deutschlands - Unfallkosten können steuerlich absetzbar sein
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) 22.01.2014, Presseinformation Nr. 03
Spiegelglatte Straßen haben im Berufsverkehr im Osten Deutschland zu zahlreichen Unfällen geführt. In vielen Fällen kam es dabei zum Glück nur zu Sachschäden. Die Kosten eines Unfalls, der auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt passiert, können beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden.
Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine: „Nachdem Schnee und Eisglätte in den vergangenen Tagen zu hunderten von Unfällen geführt haben, steht für viele die Schadensregulierung an. Dabei haben diejenigen Glück im Unglück, die auf einer beruflich bedingten Fahrt, zum Beispiel auf einer Dienstreise oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit zu Schaden gekommen sind. An dieser Voraussetzung fehlt es beispielsweise, wenn sich der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke ereignete. Auch Alkohol darf nicht im Spiel gewesen sein. Sofern der Arbeitgeber diese Kosten nicht steuerfrei erstattet, kann der erlittene Schaden zumindest steuermindernd geltend machen."
Absetzbar sind die Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen.
Bei einem Totalschaden sowie bei einem Bagatellschaden, der nicht repariert wird, kann eine "Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung" (AfaA) geltend gemacht werden. Die AfaA ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerisch fiktiv ermittelten Buchwert vor dem Unfall und dem Verkehrswert nach dem Unfall. Die für die Beseitigung des Schadens aufgewendeten Beträge können in der Steuererklärung angesetzt werden, die Versicherungsleistungen und andere Ersatzzahlungen sind gegenzurechnen.
Eine Aufteilung in einen privaten und beruflichen Anteil der Pkw-Nutzung wird nicht verlangt. Möglichweise wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € schon allein durch diese absetzbaren Unfallkosten überschritten, so dass es nächstes Jahr bei der Steuererklärung zu einer Steuererstattung kommt.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera