DStV: Verbraucherschutz sichern - Gebührenrecht europarechtskonform gestalten!
Deutscher Steuerberaterverband e.V. 5.10.2015, Pressemitteilung
Mit dem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erreicht die Diskussion um die Deregulierung der steuerberatenden Berufe ihren vorläufigen Höhepunkt. Verstöße gegen Europarecht müssten umgehend beseitigt werden, sagt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), Harald Elster, auf dem 38. Deutschen Steuerberatertag in Wien. Berufe mit so umfassenden Rechten und so großer Verantwortung, wie der des Steuerberaters in Deutschland, bräuchten jedoch Regeln, um Qualität zu sichern und die Verbraucher zu schützen!
Das Vertragsverletzungsverfahren richtet sich gegen verbindliche Mindestpreise der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der DStV hat in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer bereits Vorschläge unterbreitet, nach der die Mindestvergütung abgeschafft und ein Abweichen vom Vergütungsrahmen möglich werden soll. Am Grundsatz der angemessenen Vergütung solle jedoch nicht gerüttelt werden. Sie stelle ein nachvollziehbares und rechtlich überprüfbares Werkzeug zur Preisfindung dar und diene somit vorrangig dem Verbraucherschutz, erläuterte Elster.
Der Steuerberater in Deutschland besitzt weit reichende Befugnisse und rechtliche Pflichten. Er ist Organ der Steuerrechtspflege und darf Mandanten auch in Steuer- und Steuerstrafsachen vor Gericht vertreten. „Diese große Verantwortung machen Regeln sowohl beim Berufszugang, als auch in der Berufsausübung notwendig“, so der DStV-Präsident. Sie schützen Verbraucher davor, im Nachhinein Geld und Zeit investieren zu müssen, um Falschberatungen zu korrigieren.
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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