Staatsdefizit geht im Jahr 2023 leicht auf 87,4 Milliarden Euro zurück
Defizitquote bei 2,1 % des Bruttoinlandsprodukts
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 067 vom 23. Februar 2024
Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2023 bei 87,4 Milliarden Euro. Das Defizit blieb damit hoch, verringerte sich im Vorjahresvergleich jedoch um 9,5 Milliarden Euro, da die Einnahmen des Staates mit +4,4 % auf 1901,8 Milliarden Euro stärker stiegen als die Ausgaben mit +3,7 % auf 1989,2 Milliarden Euro. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2023 eine Defizitquote von 2,1 %. Damit wurde die Defizitquote gegenüber der ersten vorläufigen Berechnung vom 15. Januar 2024 um 0,1 Prozentpunkte nach oben revidiert. Der im Jahr 2023 weiterhin ausgesetzte Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % wäre somit eingehalten worden.
Finanzierungsdefizit des Bundes stark verringert
Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit war 2023 wie bereits im Vorjahr vor allem auf das Finanzierungsdefizit des Bundes (79,0 Milliarden Euro) zurückzuführen. Auslaufende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise sorgten für eine starke Verringerung gegenüber 2022 um 45,3 Milliarden Euro. Rückläufige Transfers des Bundes bei gleichzeitig anhaltenden finanziellen Belastungen zur Versorgung von Schutzsuchenden trugen dazu bei, dass im Jahr 2023 auch die Länder (6,4 Milliarden Euro) und Gemeinden (12,1 Milliarden Euro) Finanzierungsdefizite aufwiesen. Diese beiden staatlichen Teilsektoren hatten im Jahr 2022 noch Überschüsse erzielt. Die Sozialversicherungen (10,0 Milliarden Euro) konnten im Jahr 2023 einen leichten Anstieg des Finanzierungsüberschusses verzeichnen.
Positive Entwicklung der Sozialbeiträge, leichter Anstieg der Steuereinnahmen
Der insgesamt moderate Anstieg der Einnahmen im Jahr 2023 begründete sich insbesondere mit den leicht gestiegenen Steuereinnahmen um 0,7 %. Dies lag neben der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch an umfangreichen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Hierzu zählten unter anderem Entlastungen in Form des Inflationsausgleichsgesetzes, Inflationsausgleichsprämien, der Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Gas von 19 % auf 7 % und der Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bei Speisen in der Gastronomie bis Ende des Jahres 2023.
Unter dem Einfluss der weiterhin robusten Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nahmen die Sozialbeiträge im Vorjahresvergleich um 6,6 % zu. Deutliche Zuwächse gab es 2023 auch bei den empfangenen Vermögenseinkommen (+70,4 %), die überwiegend aus Zinseinnahmen und Ausschüttungen bestehen, und bei den Verkäufen des Staates (+10,2 %), zu denen unter anderem Eintrittsgelder für öffentliche Einrichtungen und städtische Gebühren gehören. Durch die Einführung des Deutschlandtickets am 1. Mai 2023 zählen die meisten Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ab dem 2. Quartal 2023 zum Sektor Staat. Ihre Fahrgelderlöse erhöhten damit die Verkäufe des Staates im Jahr 2023 zusätzlich.
Monetäre Sozialleistungen und Arbeitnehmerentgelte steigen, Subventionen sinken
Zum Anstieg der staatlichen Ausgaben trugen 2023 insbesondere die monetären Sozialleistungen bei, die aufgrund von Mehrausgaben beim neu eingeführten Bürgergeld und der gesetzlichen Rente um 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr zunahmen. Unter dem Einfluss höherer Tarifabschlüsse und steuerfreier Inflationsausgleichsprämien stiegen die Arbeitnehmerentgelte im Vorjahresvergleich um 6,3 %. Die Zinsausgaben des Staats stiegen gegenüber 2022 um 36,2 %. Das Auslaufen verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise führte dagegen zu einem Rückgang der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Subventionen um 5,2 %. Diese blieben allerdings beispielsweise aufgrund der bis Jahresende geltenden Gas- und Strompreisbremse sowie der damit in Verbindung stehenden Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf einem hohen Niveau (66,3 Milliarden Euro). Die laufenden Transfers im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit verzeichneten einen Rückgang um 19,7 %.
Methodische Hinweise:
Mit der Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 wurden die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vom Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften zum Sektor Staat umklassifiziert. Durch den Übergang dieser Einheiten in den Staatssektor werden ihre Einnahmen und Ausgaben ab dem 2. Quartal 2023 im Staatskonto mitberücksichtigt.
Abweichungen zwischen dem Finanzierungssaldo des Staates gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts gemäß den Finanzstatistiken sind auf methodischen Unterschiede zurückzuführen. Detaillierte Informationen hierzu bietet die Seite „Defizitberechnung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu den Einnahmen und Ausgaben des Staates, zur Haushaltsüberwachung der europäischen Union (EU) einschließlich der Defizit- und Schuldenquoten der EU-Mitgliedstaaten bieten die Tabellen zum EU-Stabilitätspakt auf der Themenseite „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Inlandsprodukt“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle, www.destatis.de
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