OECD-Steuerregelwerk soll 2023 in Kraft treten
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 21.2.2022 (hib 72/2022)
Die Umsetzung von Säule eins der OECD Steuerreform soll über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag („Multilateral Convention“, MLC) erfolgen. Dieser multilaterale völkerrechtliche Vertrag werde derzeit auf OECD-Ebene ausgearbeitet und solle Mitte 2022 zur Unterschrift vorgelegt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/655) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/552). Danach soll das MLC durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht überführt werden. Damit solle eine Anwendung der Regelungen ab dem 1. Januar 2023 gewährleistet werden. Die Bundesregierung sei immer für eine international abgestimmte Lösung eingetreten, um das internationale Steuerrecht in diesem Bereich zu vereinheitlichen.
Quelle: bundestag.de
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