Steuerstraftaten im Bankenbereich - Länder wollen mehr Rechte für Bankenaufsicht
Bundesrat 11.4.2014, Plenum KOMPAKT
Die Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie in einem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf vor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Lage zu versetzen, gegen Banken einzuschreiten, bei denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die möglichen Maßnahmen sollen bis zum Entzug der Erlaubnis gehen können.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass teilweise von Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten werden. Das Spektrum der Aktivitäten sei vielfältig und reiche bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gingen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, seien Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um Steuerstraftaten vorzubeugen, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.
Quelle: www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/14/921/921-pk.html
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