BStBK fordert zielgerichtete Maßnahmen gegen Umsatzsteuerkarusselle
Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Pressemitteilung 01/2020 vom 15.01.2020
Heute präsentierte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) im öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages ihre Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen gegen sogenannte Umsatzsteuerkarusselle.
Die BStBK setzt sich seit langem dafür ein, Maßnahmen gegen Umsatzsteuerkarusselle voranzutreiben. Allerdings belasten die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers auch steuerehrliche Unternehmen stark.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Kriminelle Machenschaften weniger schwarzer Schafe dürfen nicht die große Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmen durch überzogenen Formalismus unangemessen belasten oder gar wirtschaftlich schlechter stellen. Es ist höchste Zeit für zielgerichtete Maßnahmen gegen Umsatzsteuerbetrug. Am zielführendsten ist ein gemeinsamer europäischer Weg.“
„Wir fordern ein generelles Reverse Charge-Verfahren für den Warenhandel zwischen Unternehmen auf EU-Ebene, wie es bereits bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gängige Praxis ist“, so Schwab. Nach diesem Verfahren ist der Leistungsempfänger verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen, und gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt. Schwab: „So kann verhindert werden, dass Finanzämter die Vorsteuer erstatten, ohne dass bei der Vorlieferung Umsatzsteuer an den Fiskus gezahlt wurde. Dies schützt vor allem steuerehrliche Unternehmen, denen das Finanzamt bislang den rechtlichen Anspruch auf Vorsteuerabzug oder die Steuerbefreiung versagt, wenn sie meist unverschuldet in ein Umsatzsteuerkarussell geraten sind.“
Ist das Reverse Charge-Verfahren nicht umsetzbar, beispielsweise beim Warenhandel zwischen Unternehmen und Privatpersonen, sollten neue technische Möglichkeiten bei der Überwachung genutzt werden.
Bei einem Umsatzsteuerkarussell verkaufen mehrere Unternehmen, die teilweise in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, Handelsware in grenzüberschreitenden Lieferketten. Kriminelle setzen gezielt einzelne Scheinunternehmer, sogenannte Missing Trader, ein. Diese sollen anderen, meist tatsächlich existierenden Unternehmen, den Vorsteuerabzug ermöglichen. Beim Karussellbetrug wird der Anspruch auf den Vorsteuerabzug geltend gemacht, auch wenn der Schuldner bei der Vorlieferung die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt hat. Um Karussellgeschäfte zu verschleiern, werden auch steuerehrliche Unternehmen ohne deren Wissen in die Lieferketten eingebunden.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera