Luxemburg: Einführung einer automatischen Auskunftserteilung für Zinserträge
Ministère des Finances / Luxembourg 10.4.2013, Pressemitteilung
Der Luxemburger Finanzplatz ist ein äußerst wichtiger Bestandteil der Wirtschaft des Landes. Sein Erfolg fußt auf dem Dynamismus seiner Finanzinstitute, auf der Vielfalt seiner Produktpalette, auf seiner Internationalität und auf seiner strikten Reglementierung, die sowohl für die Solidität der angesiedelten Finanzinstitute als auch für die Einhaltung internationaler Normen im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuerflucht bürgt; dies sind Standards die von der Europäischen Union, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Weltforums für Transparenz und Informationsaustausch sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF) entwickelt wurden.
Bezugnehmend auf internationale Entwicklungen (FATCA und die Tatsache, dass der Rubik Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz nicht angenommen wurde) sowohl wie zehn Jahre nach der Verabschiedung durch den EU-Rat der Richtlinie (2003/48/EG) im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen, ist es angebracht eine Bestandsaufnahme des Übergangszeitraumes mit Koexistenz von automatischer Auskunftserteilung und Quellensteuer zu tätigen. Obwohl Luxemburg in der Quellensteuer einen optimalen Kompromiss sieht zwischen Schutz der Privatsphäre und effektiver Besteuerung von Zinserträgen, muss es zur Kenntnis nehmen, dass die internationalen Entwicklungen eher auf den automatischen Informationsaustausch hinsteuern.
Die Regierung hat demnach heute beschlossen, zum 1. Januar 2015 und fußend auf dem Anwendungsbereich der 2003-er Zinsrichtlinie, die automatische Auskunftserteilung einzuführen für Zinserträge, die von Luxemburger Finanzinstituten an in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden, damit diese nach den Rechtvorschriften letzterer Mitgliedstaaten effektiv besteuert werden, bei gleichzeitigem Schutz ihrer steuerlich nicht relevanten Daten.
Die Steuergesetzgebung betreffend Zinserträge, die an in Luxemburg ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden, bleibt unverändert; diese Zinserträge bleiben einer Quellensteuer von 10 % unterworfen, bei gleichzeitigem Beibehalt des Bankgeheimnisses in seiner heutigen Form.
Ein bilaterales Abkommen, das zurzeit zwischen den Regierungen Luxemburgs und der Vereinigten Staaten von Amerika verhandelt wird, wird die steuerliche Behandlung von amerikanischen Staatsbürgern oder von in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Privatpersonen festlegen.
Die steuerliche Behandlung von Zahlungen an Privatpersonen, die in Drittländern ansässig sind, bleibt unverändert und wird geregelt durch bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und diesen Drittländern.
Diese Entscheidung der Luxemburger Regierung erwächst aus dem Dialog, den wir über Jahre mit unsern Partnern geführt haben sowie aus unserer Analyse der künftigen Ausrichtung der internationalen Finanzwelt. Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des Luxemburger Finanzplatzes als modernes und transparentes Zentrum; sein Schutz der Privatsphäre, sein internationaler Charakter sowie die Vielfalt seiner Produktpalette ist heute und wird in Zukunft für Kunden in der ganzen Welt Garant eines hochwertigen Service sein.
Auf den Internetseiten des luxemburgischen Finanzministeriums:
FAQ : Introducing automatic exchange of information in Luxembourg
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera