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Bundesregierung beschließt Maßnahmen für niedrigere Energiepreise

Standort Deutschland stärken, Arbeitsplätze sichern und Verbraucher entlasten

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3.9.2025

Das Bundeskabinett hat heute die vereinbarten weiteren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Durch die Senkung der Stromsteuer sowie die Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten werden Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Mit der Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zahlen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkte Stromsteuer. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten entlastet Unternehmen und Verbraucher bei den Netzentgelten. Bereits am 6. August hat die Bundesregierung zudem die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Durch niedrigere Energiepreise sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland. Das hat für mich oberste Priorität. Wir senken die Energiepreise deshalb im ersten Schritt so, dass mehr als 600.000 produzierende Betriebe von der Schreinerei bis zum Industrieunternehmen spürbar entlastet werden. Denn wettbewerbsfähige Energiepreise sind und bleiben entscheidend für einen starken Standort Deutschland. Unsere Maßnahmen schaffen jetzt Planungs- und Investitionssicherheit. Gleichzeitig entlasten wir schon jetzt mit diesem ersten Schritt Bürgerinnen und Bürger.“

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Gute Nachrichten für alle – Unternehmen wie Verbraucher: Ab dem kommenden Jahr senken wir die Stromkosten um 6,5 Milliarden Euro pro Jahr – in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro. Die hohen Energiepreise betreffen alle. Für unsere Unternehmen sind sie eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem heute beschlossenen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten entlasten wir Stromkunden spürbar. Und wir senken die Stromsteuer dauerhaft für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft. Zusammen mit der bereits beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wir damit einen Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen um.“

Die Bundesregierung entlastet mit den heute beschlossenen Maßnahmen über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bei der Stromsteuer. Alle stromintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Industriezweige wie insbesondere die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau sind von der Entlastung umfasst. Aber auch lokale Betriebe mit stromintensiver Produktion wie z. B. Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen werden profitieren.

Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten kommt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen zugute, insbesondere auch den vielen mittelständischen Unternehmen. Entlastet werden besonders die Haushalte, die von den Kosten des Ausbaus des Übertragungsnetzes besonders betroffen sind.

Die Maßnahmen bringen spürbare Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Familie wird um bis zu 100 Euro im Jahr bei den Stromkosten entlastet. Die bereits beschlossene Abschaffung der Gasspeicherumlage entlastet Familien um rund 50 Euro im Jahr.

Zur Senkung der Energiepreise hat die Bundesregierung damit bereits drei wesentliche Maßnahmen getroffen:

  1. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft gesenkt. Für 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, ab 2027 in voller Höhe von 3 Milliarden Euro jährlich eingeplant.
  2. Alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher erhalten eine Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten. Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 6,5 Milliarden Euro vorgesehen. Für die nächsten vier Jahre stehen insgesamt 26 Milliarden Euro im KTF für die Senkung der Strompreise zur Verfügung.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet. Dazu wird zunächst das Gasspeicherumlagenkonto Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen. Ab 2026 wird die Umlage nicht mehr erhoben.

Neben diesen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise werden mit dem heute beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Vereinfachungen bei der Elektromobilität, dem bidirektionalen Laden sowie der technologieoffenen Speicherung von Strom umgesetzt. Damit werden zugleich Investitionen in die Ladeinfrastruktur und die Transformation der Wirtschaft gefördert.

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