DStV zum Jahressteuergesetz 2013: Bürokratieabbau light!
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) 22. Oktober 2012, PM 18/12
Der DStV spricht sich für eine zügige Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unternehmer auf fünf Jahre aus. In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 betont er weiter, dass nur eine einheitliche Reduzierung für das Handels-, Steuer- sowie Sozialrecht dem Bürokratieabbau nützt. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber Rechtssicherheit schaffen, indem er im Zuge eines Gesamtkonzepts die steuerlichen Verjährungsfristen anpasst.
Durch die geplante schrittweise Verkürzung zunächst auf acht und später auf sieben Jahre geht der Gesetzgeber zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt die Bundesregierung weit hinter ihren Zielen zurück.
Zur deutlichen Entlastung der Wirtschaft versprach noch Ende 2011 ein Eck-Punktepapier des Kabinetts eine rechtsübergreifende Verkürzung der Fristen auf fünf Jahre. Dies hätte zu einem Einsparpotential von 3,9 Mrd. € führen können. Das Einsparpotential bei Fristen von sieben Jahre soll nur bei 2,5 Mrd. € liegen.
Die „gestufte Verkürzung" untergräbt zudem den Zweck der Pläne. Die Steuerpflichtigen müssen vorübergehend sogar mit noch mehr Bürokratie rechnen! Neben den laufenden Fristen wären zwei zusätzliche Aufbewahrungszeiträume zu beachten.
Auch eine Einheit der Rechtsordnung ist derzeit nicht in Sicht. Stattdessen hätten die Änderungen eine Ungleichbehandlung von Unternehmern zur Folge: Im Handelsrecht bleiben die Fristen für Unterlagen wie Jahresabschlüsse abweichend vom Steuerrecht bei zehn Jahren. Schließlich bleibt das Sozialrecht unangetastet.
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