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SPD: Bayrischer Sonderweg bei Erbschaftsteuer ist Angriff auf die Steuergerechtigkeit

SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nummer 449 vom 28.7.2017

Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Mit der Ablehnung des Anwendungserlasses für den Vollzug der Erbschaftssteuer schafft die bayrische Staatsregierung einen gefährlichen Präzedenzfall, der die einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland in Frage stellt, nur um Ausnahmen für Millionärserben durchzusetzen.

„Das Ausscheren Bayerns bei den Anwendungsvorschriften zur Erbschaftsteuer ist ein ungeheuerlicher Vorgang und ein Angriff auf die Steuergerechtigkeit. Herr Seehofer und Herr Söder riskieren große Rechtsunsicherheit für alle bayerischen Unternehmen, um Millionenerben einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 klargestellt, dass die Erbschaftsteuer bundeseinheitlich zu regeln ist. Damit ist der CSU-Vorschlag nach Regionalisierung bereits gescheitert, auch wenn er jetzt wieder im Bayern-Plan aufgebrüht wird. Nun wird offenbar ein Anlauf durch die Hintertür genommen, indem gegen alle anderen Länder ein Sonderweg beschritten wird.

Der Landesrechnungshof Bayern kritisiert seit Jahren, dass zu wenig Steuerprüfer eingestellt werden und Betriebsprüfungen nur alle 40 Jahre stattfinden. Die bayerische Staatsregierung leistet damit fast schon Beihilfe zum Steuerbetrug. Schon während der Beratungen zum Erbschaftsteuergesetz hat Bayern Ausnahmen für Millionenerben gefordert, die klar verfassungswidrig waren und die die SPD verhindert hat. Jetzt versuchen sie es erneut im Gesetzesvollzug.

Das zeigt: Wir müssen das Erbschaftsteuergesetz nach der Wahl ändern. Die Vorschriften müssen deutlicher gefasst werden, und zwar im Sinne des Anwendungserlasses, auf den sich die 15 Länder geeinigt haben. Und ungerechtfertigte Ausnahmen für Millionen-Erbschaften müssen weg. Wir begünstigen die ehrlichen Betriebe, die Arbeitsplätze erhalten. Und wir brauchen dringend ein eigenes Prüfungs- und Eintrittsrecht für das Bundeszentralamt für Steuern, wie es bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen vereinbart wurde. Selbst wenn die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist, darf Bayern nicht zum Panama Deutschlands werden.“

SPD zur Erbschaftsteuer: CSU sorgt für Rechtsunsicherheit bei der Erbschaftsteuer

SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nummer 450 vom 28.7.2017

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

Bayern blockiert gemeinsame Anwendungsregelungen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer und fällt der CDU damit in den Rücken. Deswegen gibt es jetzt einen Erlass, der in allen Finanzämtern außer dem bayerischen Finanzamt gilt. Die CSU zerstört damit Rechtssicherheit auf den Rücken der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

„Bund und Länder arbeiten an einheitlichen Anwendungsregelungen für die Neuregelung der Erbschaftsteuer vom letzten Herbst. Die schon bekannte Blockadehaltung der CSU aus den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss geht nun weiter. Anstatt eine gemeinsame Handhabung der Regelungen in allen Ländern zu unterstützen, verhindert Bayern sogenannte „‘gleich lautende Ländererlasse‘ und wählt einen gefährlichen Sonderweg. Solidarität unter den Bundesländern und eine einheitliche Anwendung des Steuerrechts in ganz Deutschland scheitert am Starrsinn der CSU.

Eine verlässliche und einheitliche Anwendung der Steuergesetze in den Finanzämtern aller Bundesländer ist so nicht möglich. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die CSU auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Starrsinn darf nicht zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen.“
 
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