EU-Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland
Europäische Kommission 6.2.2020
Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterhöhungen für zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Ermäßigung bzw. Befreiung der Flugverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland unterstützen. Die Änderungen an den bestehenden Regelungen bestehen in einer Aufstockung der Haushaltsmittel um 150.000 Euro zur Finanzierung einer Flugverkehrssteuerbefreiung für die Bewohner kleiner einheimischer Inseln und in einer Aufstockung der Haushaltsmittel um 1 Million Euro zur Finanzierung einer 80prozentigen Ermäßigung der Flugverkehrssteuer, die für alle anderen Fluggäste von und zu diesen Inseln gilt.
Die Regelungen, die ursprünglich von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften 2011 bzw. 2012 genehmigt wurden, zielen darauf ab, die Verbindungen der Bürger, die auf kleinen Inseln in Deutschland leben, zu verbessern und ihre aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben zu erleichtern. Ab April 2020 wird Deutschland im Rahmen des deutschen Klimaaktionsprogramms 2030 die Luftverkehrssteuer erhöhen, um den Passagieren Anreize zu geben, andere, weniger umweltbelastende Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen. Das Ziel, die Anbindung der Inseln zu gewährleisten, bleibt jedoch bestehen. Um die Reisesteuerbefreiung und die Steuerermäßigung für Flüge von und zu kleinen Inseln beizubehalten, wird daher das Budget der einzelnen Regelungen erhöht, um die Wirkung der allgemeinen Erhöhung der Luftfahrtsteuer aufrechtzuerhalten. Die Kommission stellte fest, dass die Budgeterhöhungen mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen.
Insbesondere die Steuerbefreiung für die Bewohner der Inseln steht im Einklang mit den Luftverkehrsrichtlinien 2014, da sie nicht diskriminierend ist, den Bewohnern effektiv zugute kommt und einen sozialen Charakter hat. Die Kommission stellte außerdem fest, dass die aufgestockten Mittel für die Steuerermäßigungsregelung für alle anderen Fluggäste, die von und nach den Inseln fliegen, mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen in Einklang stehen, da die Steuerermäßigung weiterhin das legitime Ziel der Gewährleistung der Anbindung verfolgt und die allgemeinen Umweltziele der Verkehrssteuer nicht untergräbt.
Weitere Informationen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter den Nummern SA.55903 und SA.55902 verfügbar sein, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit geklärt sind.
Weitere Informationen
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera