ver.di: Vermögensabgabe wäre verfassungsgemäß
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 17.8.2012, Pressemitteilung
Eine einmalige Abgabe, mit der Vermögende an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß. Das geht aus einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Entscheidend sei, dass der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne – etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von aufgenommenen Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistungen. Derartige Finanzbedarfe rechtfertigten die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe, schreibt Wieland, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Historisches Vorbild sei der so genannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auch könnten Vermögenssteuer und Vermögensabgabe grundsätzlich gleichzeitig erhoben werden. Allerdings müsse die Abgabe so ausgestaltet sein, dass es sich nicht um eine verdeckte Vermögensteuer handele, deren Ertrag den Ländern zustehe. Beide Steuern dürften nicht miteinander vermischt werden. Während eine Vermögensteuer regelmäßig zugunsten der Länder erhoben werden könne, stehe eine einmalige Vermögensabgabe dem Bund nur anlassbezogen bei einem außerordentlichen Finanzbedarf zu. In diesem Sinne rechtfertige die Finanzkrise als „außergewöhnliche Notsituation“, die sich der Kontrolle des Staates entziehe, eine einmalige Abgabe auf die Vermögenssubstanz. Es gelte: „Je größer ein Vermögen ist, desto größer ist die daraus erwachsende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und desto eher sind Eingriffe in die Vermögenssubstanz zulässig.“
Das Gutachten zeige rechtssichere Wege zu einer angemessenen Beteiligung von Vermögenden an der Bewältigung der Finanzkrise: „Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Über die konkrete Ausgestaltung, etwa angemessene Freibeträge, müsse letztlich verhandelt werden. Aber eine grundsätzliche Ablehnung einer Vermögensabgabe sei nicht zu rechtfertigen. „Es ist nur angemessen und gerecht, wenn diejenigen, deren Vermögen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten.“
ver.di tritt gemeinsam mit Sozialverbänden und Nichtregierungs-Organisationen im Bündnis „UmFAIRteilen“ für eine höhere Besteuerung von Vermögenden ein. Dazu ist am 29. September 2012 ein bundesweiter Aktionstag geplant.
Auf der ver.di-Website
Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe (pdf, 339 kB)
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