Brandenburgs Finanzstaatssekretärin: Steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften nur erster Schritt
Trochowski: Das Ehegattensplitting muss ganz abgeschafft werden
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg 15.8.2013, Pressemitteilung 72/2013
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Ehegattensplitting künftig auch bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften anzuwenden ist, hat der Gesetzgeber das Einkommensteuerrecht entsprechend geändert. Wie das Ministerium der Finanzen mitteilt, kommen damit ab 2013 bundesweit auch eingetragene Lebenspartnerschaften in den Genuss des Steuervorteils bei Zusammenveranlagung, der bislang Ehen vorbehalten war. Diese Neuregelung gilt rückwirkend ab 2001, sofern die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde. Im Jahr 2001 waren eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland eingeführt worden.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski erklärte: „Die steuerrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist wichtig und war längst überfällig. Es ändert aber nichts daran, dass das Splitting generell überholt ist. Das Ehegattensplitting muss deshalb ganz abgeschafft werden. Ein steuerlicher Anreiz für Ehen und Lebenspartnerschaften, bei denen ein/e Partner/in gar nichts verdient, ist völlig kontraproduktiv im Hinblick auf das von der Landesregierung verfolgte Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau.“
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg versendet derzeit zusammen mit den Steuerbescheiden an eingetragene Lebenspartnerschaften, die in Brandenburg ihre Einkommensteuererklärung einreichen, ein Informationsschreiben, das darüber informiert, dass Brandenburgs Finanzämter Steuerfälle mit bundesweit einheitlicher Software bearbeiten. Diese Programme seien, so die Auskunft des zuständiges Bundeslandes Bayern, jedoch nur auf eine Zusammenveranlagung von Ehegatten ausgelegt. Derzeit werde daran gearbeitet, die Programme auch für die Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerschaften anzupassen. Bis dahin würden Zusammenveranlagungen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften unter Verwendung der vorhandenen Programme durchgeführt. In dem Informationsschreiben bittet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in eingetragenen Lebenspartnerschaften daher um Verständnis, dass diese in Bescheiden aus technischen Gründen vorübergehend als Ehemann bzw. als Ehefrau bezeichnet werden.
Das Informationsschreiben der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg an Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in eingetragenen Lebenspartnerschaften finden Sie unter:
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