ZDH: Chance auf bürokratiearme Reform der Grundsteuer vertan
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Pressemitteilung vom 18.10.2019
Zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Bundestag zur Reform der Grundsteuer erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Es ist zwar gut, dass es gelungen ist, eine konsensfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer zu finden. Sehr bedauerlich ist allerdings, dass mit dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf die Chance auf eine bürokratiearme Reform vertan wurde. Zudem wurde den im Koalitionsvertrag gemachten Ankündigungen nicht entsprochen, Bürger und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Das ist nicht nachzuvollziehen. Im Gegenteil werden zusätzliche Bürokratiebelastungen aufgebaut, in deren Folge auch mit höheren finanziellen Belastungen unserer Betriebe zu rechnen ist. Statt sich auf ein einfaches Flächenverfahren zu verständigen, hat man sich für das wesentlich kompliziertere Sachwertverfahren entschieden, das mit zusätzlichen Pflichten und Kosten für unsere Betriebe verbunden sein wird.
Besonders für die nun vorgesehene Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren werden zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich sein, die mit erheblichen Kosten für das Handwerk einhergehen. Selbst wenn die steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Finanzverwaltung - wie angestrebt - digital ermittelt werden soll, ist dauerhaft mit einem deutlich höheren Personaleinsatz bei den Landessteuerverwaltungen zu rechnen. Aus Handwerkssicht erscheint es äußerst fraglich, ob das beim derzeit hohen Fachkräftemangel, insbesondere in der IT-Branche, überhaupt zu realisieren ist. Zudem bestehen weitere zahlreiche Probleme im Detail, wie etwa die rechtliche Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte oder die Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Faktoren.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, auch deutlich einfachere und bürokratieärmere Modelle anzuwenden - wie etwa das sachgerechte Flächenmodell aus Bayern – birgt die Gefahr, dass es zu einer Rechtszersplitterung kommt. Zudem steht zu befürchten, dass einige Länder im Laufe der Zeit diese Option nutzen könnten, um noch aufwendigere und kostenträchtigere Bewertungsverfahren einzuführen, die sich als verkappte Vermögensteuer auf Grund und Boden erweisen könnten. Das Handwerk appelliert deshalb an die Länder, weniger aufwendige Regelungen als die vom Bundesfinanzministerium vorgestellten Pläne umzusetzen. Positiv zu bewerten ist, dass Grundeigentümer in Ländern mit einem einfacheren Bewertungsmodell keine zusätzlichen “Schattenrechnungen” zum Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen müssen.
Nicht nachvollziehbar ist, warum weiter daran festgehalten wird, eine Grundsteuer C einzuführen, die sich bereits in der Vergangenheit nicht bewährt hat. Damit werden neue bürokratische Belastungen aufgebaut. Zudem entsteht hier ein sehr problematisches Spannungsverhältnis zu Artikel 14 GG.“
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