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EU-Kommission gibt grünes Licht für Irlands Steuer auf zuckerhaltige Getränke

Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/18/3521 com 24. April 2018

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Irlands Besteuerung zuckerhaltiger Getränke nicht als staatliche Beihilfe zu betrachten ist. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass der Anwendungsbereich und die Ausgestaltung der Maßnahme im Einklang mit den gesundheitspolitischen Zielen Irlands stehen, nämlich der Bekämpfung von Fettleibigkeit und anderer zuckerbedingter Erkrankungen.
Im Februar 2018 teilte Irland der Kommission Pläne zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke mit, um Rechtssicherheit darüber zu erlangen, dass die Maßnahme keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Diese Steuer wird in Irland insbesondere zuckerhaltige Getränke (soft drinks) betreffen, d. h. gezuckerte Getränke auf Wasser- oder Fruchtsaftbasis mit einer Zuckermenge von mindestens 5 Gramm.

Zwar hat jeder Mitgliedstaat das Recht, selbst über die Ziele der verschiedenen Steuern und Abgaben zu entscheiden, jedoch müssen die Mitgliedstaaten ihre Steuern gleichzeitig diskriminierungsfrei gestalten, um den EU-Beihilfevorschriften nachzukommen.

Die Kommission kam zu der Auffassung, dass zuckerhaltige Getränke im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Ziele anders als andere zuckerhaltige Erzeugnisse behandelt werden können. So berücksichtigte die Kommission beispielsweise den Umstand, dass zuckerhaltige Getränke die größte Kalorienquelle darstellen, die keinen Nährwert hat, und folglich gesundheitlich besonders bedenklich sind. Zudem regen zuckerhaltige Getränke im Vergleich zu anderen zuckerhaltigen Getränken und Lebensmitteln in besonderem Maße zu einem übermäßigen Konsum an und stellen daher eine größere Gefahrenquelle für Fettleibigkeit dar.

Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Anwendungsbereich und die Ausgestaltung der irischen Steuer auf zuckerhaltige Getränke im Einklang mit den verfolgten gesundheitspolitischen Zielen stehen und den Wettbewerb nicht übermäßig beeinträchtigen.

Hintergrund

Die Besteuerung zuckerhaltiger Getränke ist eine von mehreren Maßnahmen der irischen Behörden im Rahmen einer allgemeinen Politik zur Bekämpfung von Fettleibigkeit bei Kindern und Erwachsenen. Diese Politik beruht auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Konsum zuckerhaltiger Getränke zur Bekämpfung von Fettleibigkeit zu reduzieren.

Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Beihilferegister unter der Nummer der Wettbewerbssache SA.45862 veröffentlicht.
 
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