DGB legt neues Konzept zur Sicherung der Rente vor
Deutscher Gewerkschaftsbund 19.6.2012, PM 100
Im DGB-Rentenkonzept wird der Beitragssatz entsprechend der demografischen Entwicklung angepasst und eine Reserve aufgebaut. Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund; Rentenkonzept DGB
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein neues Rentenkonzept vorgelegt, mit dem das heutige Rentenniveau auch dann gesichert werden kann, wenn der Rentenbeitrag – wie gesetzlich vorgesehen – auf 22 Prozent im Jahr 2030 begrenzt wird. Der DGB legt sich damit nicht auf diese Beitragshöhe fest, sondern zeigt auf, dass selbst unter diesen Bedingungen erhebliche Spielräume entstehen, um die Rente der Zukunft zu sichern.
In dem vorgestellten Konzept wird der Rentenbeitrag von heute 19,6 Prozent nicht gesenkt, sondern der demografischen Entwicklung angepasst und in jährlichen Schritten um je 0,1 Prozentpunkte für Versicherte und Arbeitgeber angehoben. Im Jahr 2025 würde der Rentenbeitrag innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 22 Prozent liegen. Dadurch entsteht eine Demografie-Reserve, mit der die Sicherung des heutigen Rentenniveaus bis 2030 finanziert, die Erwerbsminderungsrente verbessert und die Rente mit 67 ausgesetzt werden können. Das DGB-Konzept bietet Planungssicherheit für Versicherte und Arbeitgeber. Drastische Beitragssprünge werden vermieden. Für Durchschnittsverdiener bedeutet dies jährlich einen zusätzlichen Beitrag von nur 2,60 Euro pro Monat, durch den die erheblichen Verbesserungen finanziert werden können.
Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, sagte bei der Vorstellung des Rentenkonzepts am Dienstag in Berlin:
Nach dem DGB-Konzept würde die Rücklage 2030 18,9 Milliarden Euro betragen: bei einem stabilisierten Rentenniveau, bei Verbesserung von Erwerbsminderungsrente und Reha-Budget - und der Abschaffung der Rente mit 67. Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund; Rentenkonzept DGB
„Das DGB-Rentenkonzept ist ein Angebot für ein Mindestprogramm, um den Absturz der Rente für die jungen Generationen aufzuhalten. Wir legen uns dabei nicht auf eine Beitragshöhe fest, sondern zeigen mit unserem Konzept, dass auch im Rahmen der Beitragsziele der Bundesregierung deutliche Verbesserungen für die künftigen Renten möglich sind. Damit wären wir einen großen Schritt weiter, auch wenn sich so noch nicht alle notwendigen Forderungen umsetzen lassen. Entscheidend ist, dass der Rentenbeitrag nicht gesenkt, sondern eine Demografie-Reserve aufgebaut wird, um die Sicherheit fürs Alter solidarisch zu verbessern.
Die von der Bundesregierung geplante Absenkung des Rentenniveaus um knapp 20 Prozent bis zum Jahr 2030 wäre unverantwortlich. Ein solcher Sturzflug der Rente würde bedeuten, dass Altersarmut künftig die Mitte der Gesellschaft erreichen wird. Wir fordern die Koalition deshalb eindringlich auf, den Rentenbeitrag nicht abzusenken. Angesichts der demografischen Herausforderungen wäre es geradezu schizophren, die Rücklagen praktisch aufzulösen. In wenigen Jahren wäre dann eine drastische Beitragserhöhung nötig, ohne dass die Entwertung der Rente aufgehalten wird. Wir fordern die Koalition deshalb auf, den geltenden gesetzlichen Mechanismus abzuschaffen, nach dem der Rentenbeitrag gesenkt werden muss, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung 1,5 Monatsausgaben übersteigt. Ein solcher Mechanismus ist absolut unsinnig und führt dazu, dass die Renten der heute Jungen um 20 Prozent gesenkt werden.
Das DGB-Rentenkonzept bietet dagegen große Gestaltungsspielräume für eine sichere Rente. Es ist möglich, das heutige Rentenniveau bis 2030 aufrecht zu halten und zusätzlich die Erwerbsminderungsrente sowie das Reha-Budget deutlich zu verbessern. Trotz dieser Verbesserungen bleibt im Jahr 2030 noch eine Reserve von 182 Milliarden Euro, so dass auch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschafft werden kann.
Diese Mindestanforderungen zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich noch erweitern, wenn der Beitragssatz nicht gedeckelt wird. Die notwendige Debatte um die Balance zwischen den erforderlichen Leistungen fürs Alter und deren Finanzierung ist damit nicht beendet, sondern eröffnet.“
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