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CDU/CSU: EuGH macht Weg für Finanztransaktionssteuer frei

Position der Bundesregierung gestärkt

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 30.4.2014, Pressemitteilung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Mittwoch die Klage Großbritanniens gegen den Beschluss des EU-Ministerrats vom 22. Januar 2013 zur Einführung der Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit abgewiesen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, die derzeit mit Klaus-Peter Flosbach MdB und Alexander Radwan MdB zu Gesprächen in Brüssel ist, erklärt dazu:

Die Abweisung der Klage Großbritanniens ist ein weiterer Schritt zur Einführung der Finanztransaktionssteuer. Der EuGH stärkt durch sein Urteil auch die Position der Bundesregierung, die sich bei den Verhandlungen für eine zügige Einführung der Finanztransaktionssteuer mit einer breiten Bemessungsgrundlage einsetzt. Nun können die Verhandlungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten fortgesetzt werden. Die Vorstellungen der Mitgliedstaaten liegen zwar auch weiterhin noch auseinander. Allerdings habe ich bei meinen Gesprächen mit der Europäischen Kommission und dem Rat in Brüssel vernommen, dass man optimistisch sei, weitere Fortschritte noch vor der Europawahl im Mai zu erreichen.

Hintergrund:

Derzeit beteiligen sich elf Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Frankreich - an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (FTT).

Am 22. Januar 2013 wurde im ECOFIN-Rat die Ermächtigung für die Verstärkte Zusammenarbeit zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer erreicht. Daraufhin hat die EU-Kommission am 14. Februar 2013 einen Richtlinienvorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung der Finanztransaktionsteuer vorgelegt.

Großbritannien klagte gegen dieses Vorgehen. Die britische Regierung sah durch den Beschluss ihre Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet und befürchtete zusätzliche Kosten für den Finanzplatz London.

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