Bundesrechnungshof zur Bekämpfung der Schwarzarbeit: Datenaustausch zwischen Zoll- und Steuerbehörden verbessern
Bundesrechnungshof, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2020
Zoll- und Steuerbehörden von Bund und Ländern arbeiten bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht vertrauensvoll zusammen. Vielmehr bestehen sie auf ihre jeweilige Datenhoheit. So werden Daten nicht vorbehaltlos ausgetauscht, sondern teilweise zurückgehalten. „Mit dieser Praxis erschweren Bundesfinanzministerium, Zoll- und Steuerbehörden den gesetzlich angeordneten Datenaustausch und verhindern eine erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzarbeit,“ sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. „Dabei gehen dem Fiskus durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung jedes Jahr hunderte Millionen Euro verloren.“
Der Bundesrechnungshof hat die Zusammenarbeit von Zoll- und Steuerbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung geprüft und den Deutschen Bundestag dazu beraten. Er hat festgestellt, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden rechtlich und technisch erhebliche Mängel aufweist. Es fehlt schon die technische Infrastruktur, um die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit effektiv umzusetzen. Die beteiligten Behörden von Zoll und Steuern, haben keine gemeinsame Plattform, über die sie sich informieren und Daten sicher austauschen können. Im Ergebnis werden Daten z. B. persönlich auf Speichermedien übergeben oder ausgedruckt, in Papierform verschickt und beim Empfänger wieder digitalisiert. Daher ist nicht auszuschließen, dass in vielen Fällen auf den notwendigen Datenaustausch verzichtet wird.
Für das Jahr 2019 haben die Zollbehörden einen Schaden durch Schwarzarbeit von 750 Millionen Euro festgestellt. Die tatsächlichen Schäden dürften aber weit darüber hinausgehen.
Der Bundesrechnungshof hält es daher für dringend geboten, die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit der Zoll- und Steuerbehörden nachhaltig zu verbessern. „Das Bundesfinanzministerium ist jetzt gefordert, endlich eine gemeinsame Datenbank für den Kampf gegen Schwarzarbeit zu entwickeln und deren Nutzung durchzusetzen,“ so Scheller weiter. Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem BMF, bestehende Barrieren zügig abzubauen. Es sollte insbesondere die technischen Voraussetzungen für einen sicheren elektronischen Datenaustausch schaffen. Das BMF hat diese Notwendigkeit zumindest teilweise erkannt und einzelne Schritte in die richtige Richtung eingeleitet. Aber auch deren Umsetzung steht noch aus. Insoweit ist Handeln dringend geboten.
Auf den Internetseiten des Bundesrechungshofes: Langfassung des Berichts (pdf)
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