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Bayerisches LfSt: Aufgrund Umsetzung EU-Vorgaben – Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden

Aufgrund Umsetzung EU-Vorgaben: Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden

Bayerischen Landesamts für Steuern, Pressemitteilung 2 vom 6.10.2025

Ab dem 9. Oktober 2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Künftig wird im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (sogenannter „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of Payee“), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.

Im Zuge dessen gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.

Unabhängig von den Bankenhinweisen im „IBAN-Namensabgleich“ bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

Die Bankverbindungsdaten der bayerischen Finanzämter finden Sie auch auf der Homepage des jeweiligen Finanzamts unter Kontakt > Bankverbindung.

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