Bundesregierung zu SEPA: Umstellung geht weiter
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 10. Januar 2014
Am 1. Februar 2014 lösen einheitliche europäische Überweisungen und Lastschriften die nationalen Verfahren ab. Die Bundesregierung appelliert an Banken und Unternehmen, nicht bei der SEPA-Umstellung nachzulassen.
Die Europäische Kommission hat am 9. Januar vorgeschlagen, dass Zahlungsdienstleister Überweisungen und Lastschriften bis zum 1. August 2014 im nationalen Format weiterhin annehmen dürfen. Damit würde das SEPA-Enddatum um sechs Monate aufgeschoben.
SEPA kommt
Der Vorschlag kann allerdings erst in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und der Ministerrat zugestimmt haben. Solange gilt die bisherige Rechtslage. Das heißt: Nach der europäischen SEPA-Verordnung von 2012 startet am 1. Februar 2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehr.
Die europäischen Zahlungsverfahren lösen dann zwingend die nationalen Verfahren ab:Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen dürfen nur noch mit SEPA arbeiten.
Durch SEPA entsteht ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum. Das bringt Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen: SEPA erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer.
Nicht bei der Umstellung nachlassen
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass alle Beteiligten die Umstellung in Deutschland rechtzeitig hinzubekommen - auch wenn es kein leichter Prozess ist.
Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentliche Institutionen und Vereine haben bereits erheblichen Aufwand betrieben, um den Termin 1. Februar 2014 einzuhalten.
SEPA bleibt weiterhin ein notwendiger und wichtiger Schritt für den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt.
Eile für kleine und mittlere Unternehmen
Vor allem der Vorbereitungsstand von kleinen und mittleren Unternehmen war Anlass zur Sorge. Bei der SEPA-Lastschrift sei der Umsetzungsstand sogar im roten Bereich, so die Bundesbank.
Auch bei einer möglichen Verlängerung der Umstellungsfrist müssen sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen beeilen.
Verbraucher haben etwas mehr Zeit
Während Unternehmen und Vereine bis Februar ihre Finanztransaktionen umgestellt haben müssen, haben private Bankkunden mehr Zeit. Wer für eine Überweisung IBAN und BIC nicht zur Hand hat, kann einstweilen noch Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Bank "übersetzt" die Angaben in das neue System.
Ebenso stellt die Bank bestehende Daueraufträge und erteilte Einzugsermächtigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher auf SEPA um. Dafür hat die Bundesregierung gesorgt. Sie hat damit verhindert, dass Verbraucher alle ihre Lastschriftmandate neu erteilen müssen.
Statt dessen stellt die Bank bereits erteilte Ermächtigungen automatisch um - etwa zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, von Versicherungsprämien oder der Rundfunkgebühr. Dazu erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Nachricht von der jeweiligen Institution, die den Betrag erhält.
SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008, SEPA-Lastschriften seit 2009. Mit der Umstellung Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.
Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder öffentliche Kasse - ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern - effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für ihre Kontoführung können sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen.
SEPA ist auch vorteilhaft für Unternehmen, die im Internethandel aktiv sind: Sie können ihren Kunden das Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr europaweit als Zahlungsmöglichkeit anbieten – in Absprache mit ihrer Bank.
Quelle: www.bundesregierung.de
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