Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein: Reform oder Reförmchen?
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein/Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. 4. April 2012, Pressemitteilung
- Bundestag beschließt Steuersenkungen ab 2013
- Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erklären, was dies für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet
- Forderung nach weiterreichenden Reformen
- Gerade in Schleswig-Holstein gehen die Steuersenkungen an vielen Bürgern fast spurlos vorbei
In der vergangenen Woche beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Bundestage die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen. Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., weiß: „Von der schrittweisen Steuersenkung profitieren letztlich alle Einkommensklassen, allerdings in geringem Maße. Dr. Arndt Neuhaus, Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, konkretisiert dies an einem Beispiel: „Die Steuerersparnis für einen Geringverdiener mit 9.000 Euro Jahreseinkommen beträgt im Jahr 2013 17 Euro und im Jahr 2014 54 Euro, ein Besserverdiener kann im Jahr 2013 bis zu 116 Euro, im Jahr 2014 bis zu 364 Euro im Jahr an Steuern einsparen." Diese Veränderungen gehen den Experten von Kammer und Verband nicht weit genug. Er fordert, das angekündigte Ziel, den Abbau der leistungsfeindlichen kalten Progression, durch langfristige Regelungen nach und nach zu verwirklichen.
Auch Lanbin erkennt erste zaghafte Schritte, bemerkt jedoch durchaus kritisch an: „Diese Zahlen zeigen, dass von den großen Plänen zur Steuersenkung nicht allzu viel übrig geblieben ist." Aktuelle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen zudem, dass gerade in Schleswig-Holstein prozentual die meisten Niedriglohnverdiener beschäftigt sind. Zwar liegt Schleswig-Holstein hier nur auf dem wenig begrüßenswerten ersten Rang, wenn man unterschiedliche Lohngrenzen zwischen Ost- und Westdeutschland zieht, doch ändert das nichts daran, dass in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 27 Prozent der Vollzeitbeschäftigten weniger als 22.680 Euro verdienten. „Über ein Viertel aller Vollzeit-Erwerbstätigen würde durch die geänderten Steuergesetze also im Jahr 2013 gerade einmal höchstens 41 Euro sparen, im Jahr 2014 126 Euro pro Jahr", rechnet Neuhaus vor und schlussfolgert: „Was da so lauthals als großer Wurf im Steuerrecht angekündigt wurde, ist leider für die meisten Bürger in Schleswig-Holstein erst einmal noch ohne nennenswerte Auswirkung." Beide sehen die Gesetzesänderung insgesamt als unzureichend an und fordern tiefgreifendere systematische Reformen der Regierung. „Was uns hier als große Errungenschaft angepriesen wird, ist leider auf allen Ebenen noch nicht viel mehr als ein laues Lüftchen der Veränderung", so auch Lanbin. Er fordert die Politik daher auf: „Das nächste Ziel muss jetzt heißen, langfristige Regelungen im Gesetz zu verankern, um die kalte Progression Schritt für Schritt abzubauen."
Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. vertritt die Interessen von mehr als 1.250 Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Deutschland. Mehr Informationen dazu unter: www.stbvsh.de.
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