Thüringen: 6.000 Steuerstrafverfahren eingeleitet
„Thüringen zeigt Steuerhinterziehern rote Karte“
Verschärfung der Selbstanzeige und Kostenbeteiligung bei Steuer-CD’s
Thüringer Finanzministerium 19.03.2014, Medieninformation
Finanzminister Wolfgang Voß sagt anlässlich der heutigen aktuellen Stunde im Landtag zur Steuergerechtigkeit im Land: „Thüringen zeigt Steuerhinterziehern die rote Karte. Unsere Finanzämter haben in den vergangenen fünf Jahren über 6.000 Steuerstrafverfahren eingeleitet. Das sind mehr als 100 Verfahren jeden Monat. Unsere Behörden setzen das bundeseinheitliche Steuerrecht in Thüringen ohne Ansehen der Person konsequent durch.“
In diesem Zusammenhang plädierte der Minister für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige: „Die Selbstanzeige hat sich bundesweit als sinnvolles Instrument bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Steuerhinterziehungen bewährt. Denn trotz der Daten-CD’s können viele Sachverhalte erst durch die Mithilfe der Steuersünder auch aufgeklärt werden. Der administrierbare Aufwand ist gering und der fiskalische Mehrwert ist vorhanden.“ Seit 2010 haben die Thüringer Finanzämter insgesamt allein 192 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften registriert, davon 42 in diesem Jahr. Das Mehrergebnis hieraus beträgt insgesamt rund fünf Millionen Euro. „Wir verzeichnen eine zunehmende Zahl an Selbstanzeigen am aktuellen Rand“, so Voß. Dies sei nicht nur auf das Bekanntwerden prominenter Steuerhinterzieher zurückzuführen, sondern auch auf eine klare Haltung der Politik, die in den zurückliegenden Jahren und derzeit keinen Zweifel daran lassen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.
Allerdings dürfe die strafbefreiende Selbstanzeige nicht zur Gleichstellung mit dem Steuerehrlichen führen. „Ohne erhebliche finanzielle Forderungen an den reuigen Steuersünder und dessen umfängliche Mitwirkungspflichten, wird dieses Instrument seine gesellschaftliche Akzeptanz verlieren. Deshalb sollten die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung verschärft werden. Bei der Finanzministerkonferenz in der kommenden Woche werden wird darüber sprechen wie wir dies erreichen können“, so der Minister weiter.
Abschließend sagte der Minister zum Thema Steuer-CD’s: „Thüringen wird sich bei künftigen Ankäufen von Steuer-CD’s wieder finanziell beteiligen. Ich halte den Ankauf von Steuer-CD’s zwar weiterhin nicht für ein geeignetes Mittel, um systematisch mehr Steuergerechtigkeit für Jedermann herzustellen. Das Ziel einer gleichmäßigen Durchsetzung deutscher Steueransprüche wird dadurch nicht erreicht. Es bleibt dem Zufall überlassen, von wem man Daten erhält und von wem nicht; ganz abgesehen von der häufig unvollständigen Datenqualität. Allerdings war das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht durchsetzbar, so dass man sich im föderalen Verbund gemeinsam mit anderen Ländern und dem Bund entschieden hat, sich künftig wieder zu beteiligen. Ich hoffe, dass sich dieses Thema selbst erledigt. Wenn der automatische Datenaustausch innerhalb der OECD Realität wird, braucht es keine CD’s mehr. Dies wäre der rechtsstaatlich wünschenswerte Zustand“, so Voß abschließend.
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