Grundsteuer-Abgabeschluss: Finanzämter ziehen Bilanz
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 1.2.2023
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen.
„In den nordrhein-westfälischen Finanzämtern sind insgesamt 4,7 Millionen Erklärungen eingegangen, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, so Oberfinanzpräsident Werner Brommund. „Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
„Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen“, erklärt der Oberfinanzpräsident. „Die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt.
„Was vielen nicht bewusst ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, betont Brommund. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“ Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Info-Plattform weiterhin online
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.
Grundsteuer-Hotline bleibt besetzt
Für individuelle Fragen zur Grundsteuer bleit die von den Finanzämtern eingerichtete Grundsteuer-Hotline auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar. Die Hotlines sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern der zuständigen Finanzämter stehen unter hier bereit.
Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
Entsprechende Meldungen der anderen Länder:
- Baden-Württemberg: Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an
- Bayern: Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: 30. April 2023
- Berlin: Fristende bei der Grundsteuer: Mehr als 75 Prozent der Erklärungen liegen den Finanzämtern vor - Säumige erhalten Erinnerungsschreiben im ersten Quartal
- Brandenburg: Drei Viertel der Eigentümer im Land Brandenburg haben Grundsteuererklärung abgegeben
- Bremen: Bilanz nach Ende der Frist zur Grundsteuererklärung
- Hamburg: Frist für die Grundsteuererklärung abgelaufen: Hamburg mit einer Abgabequote von über 85 Prozent bundesweit in der Spitzengruppe
- Hessen: 77 Prozent der Grundsteuererklärungen in Hessen fristgerecht abgegeben
- Mecklenburg-Vorpommern: Drei von vier Grundsteuerklärungen mit Ablauf der Frist eingegangen
- Niedersachsen: 78 Prozent der Grundsteuererklärungen in Niedersachsen eingegangen
- Rheinland-Pfalz: 78 Prozent der Erklärungen in Rheinland-Pfalz abgegeben
- Saarland: Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster zieht zum Ende der verlängerten Abgabefrist eine überwiegend positive Zwischenbilanz: Zwei von drei Erklärungen sind eingereicht.
- Sachsen: Über 75 Prozent der Grundsteuererklärungen in Sachsen eingegangen
- Sachsen-Anhalt: Am 31. Januar 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung...
- Schleswig-Holstein: Bundesweite Frist zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung ist ausgelaufen, in Schleswig-Holstein sind 78,1 Prozent der Erklärungen eingegangen
- Thüringen: In Thüringen sind bis zum Fristablauf rund 78 Prozent der Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Finanzministerin Heike Taubert ist zufrieden und zieht ein positives Resümee.
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