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Gemeindeanteil wird nicht geändert

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 7.5.2020 (hib 480/2020)

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf zur Veränderung des im Gemeindefinanzreformgesetz festgelegen Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/18820 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17629 [pdf]). Die Antwort enthält zahlreiche weitere Angaben zum Einkommensteueranteil der Gemeinden.

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