Bericht zur Feuerschutzsteuer bis 2020
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 2.12.2019 (hib 1350/2019)
Die Bundesregierung ist in der laufenden Legislaturperiode nicht an die Bundesländer herangetreten, um den Ansatz einer Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu thematisieren. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/14903 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (18/13422 [pdf]) mit, die sich nach dem Bürokratieabbau durch Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, der das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert habe, die Überlegungen zur Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer weiterzuverfolgen, bis Mitte 2020 ein für Bund und Länder akzeptables Modell vorzuschlagen und dem Ausschuss über das Veranlasste im Herbst 2020 zu berichten. Diesem Bericht könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden, erläutert die Bundesregierung.
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
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Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
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Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera