Eine Million Arbeitszimmer
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 27.5.2020 (hib 539/2020)
Im Jahr 2015 sind in rund einer Million Fällen Aufwendungen für Arbeitszimmer bei Arbeitnehmern in Steuererklärungen geltend gemacht worden. Nach Angaben der Bundesregierung in einer Antwort (19/19321 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18901 [pdf]) werden die steuerlichen Mindereinnahmen insgesamt auf eine Größenordnung von 400 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Auf die Frage der FDP-Fraktion, ob die derzeitige Begrenzung der Aufwendungen für Arbeitszimmer von maximal 1.250 Euro im Jahr angemessen sei, antwortet die Regierung, es sei für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger "das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht worden. Die Bundesregierung prüft dessen ungeachtet fortlaufend, inwieweit weitere Hilfen erforderlich sind. Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen", heißt es in der Antwort weiter.
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
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Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera