BayLfSt: Bis 31.12.2015 noch die Steuer-ID bei den Banken vorlegen!
Ältere Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit!
Bayerisches Landesamt für Steuern 15.12.2015, Pressemitteilung
Freistellungsaufträge, die vor dem 01.01.2011 gestellt wurden, verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit, sofern den Banken die Steuer-Identifikationsnummer nicht mitgeteilt wurde.
Das Bayerische Landesamt für Steuern rät daher den Bürgerinnen und Bürgern, Freistellungsaufträge, die vor dem 01.01.2011 gestellt wurden, dahingehend zu überprüfen, ob die steuerliche Identifikationsnummer angegeben wurde. Um weiterhin von den steuerlichen Vorteilen des Freistellungsauftrages profitieren zu können, muss diese dem Schuldner der Kapitalerträge (in der Regel dem Kreditinstitut, der Bausparkasse oder dem Lebensversicherungsunternehmen) bis Jahresende mitgeteilt werden. Die steuerliche Identifikationsnummer kann z. B. dem letzten Einkommensteuerbescheid entnommen werden.
Seit dem 01.01.2011 können Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) geändert bzw. neu erteilt werden. Für eine Übergangszeit (bis 31.12.2015) wurde es nicht beanstandet, wenn für Freistellungsaufträge ab dem 01.01.2011 die steuerliche Identifikationsnummer den Banken nicht mitgeteilt wurde.
Mit dem sogenannten Freistellungsauftrag haben Bankkunden die Möglichkeit, bereits im Kapitalertragsteuerabzugsverfahren dem Schuldner der Kapitalerträge (in der Regel dem Kreditinstitut, der Bausparkasse oder dem Lebensversicherungsunternehmen) mitzuteilen, dass bis maximal zur Höhe des geltenden Sparer-Pauschbetrages (801 Euro, bzw. bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten / Lebenspartnern, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, 1.602 Euro) keine Steuer einbehalten werden soll.
Bürgerinnen und Bürger, die mehrere Bankverbindungen und Depots bei unterschiedlichen Banken nutzen und den Freistellungsauftrag auf mehrere Institute verteilt haben, könnten in diesem Zusammenhang die Gelegenheit nutzen, um diese Verteilung zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren, wenn z. B. bei einer Bank ein Betrag freigestellt ist, tatsächlich aber gar keine Kapitalerträge anfallen.
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