Saarland: Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Minister Jakob von Weizsäcker: Neuer „Grundsteuerlotse“ erleichtert die Abgabe der Grundsteuererklärung
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland, Medieninfo vom 6.7.2022
Seit Montag, 04.07.2022, steht den Bürgerinnen und Bürgern mit dem „Grundsteuerlotsen“ eine zusätzliche Möglichkeit zur kostenlosen digitalen Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerklärung zur Verfügung.
Wie Minister Jakob von Weizsäcker informiert, handelt es sich dabei um ein vereinfachtes Verfahren in Form einer Webseite zur elektronischen Abgabe der Erklärung. Die auf dieser Webseite enthaltene „Grundsteuererklärung für Privatpersonen“ ist zugeschnitten und beschränkt auf einfach gelagerte Fälle im Privateigentum (Ein- bzw. Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück). Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die wenig Erfahrung mit Steuererklärungen haben. Diese Option ergänzt die Möglichkeit der Grundsteuerabgabe im Rahmen des bundesweit etablierten und bewährten ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung.
„Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der letzten Jahre. Alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sind bundesweit im Zuge der Reform zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Allein im Saarland wird sich die Zahl der abzugebenden Steuererklärungen auf ca. 580.000 belaufen. Der neue Grundsteuerlotse ist für die Grundsteuerpflichtigen und die Steuerverwaltung eine hilfreiche Unterstützung, um die Herausforderung der Erstellung und Bearbeitung zu erleichtern“, sagte der Finanzminister.
Den Grundbesitzeigentümern im Saarland steht diese „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de zur Verfügung.
Hintergrund:
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens hat der Gesetzgeber im Rahmen der Grundsteuerreform die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung eingeführt. Die praktische Umsetzung dieser Reform hat seit dem 1. Juli 2022 begonnen. Bisher besteht ab diesem Zeitpunkt für alle Fallkonstellationen die Möglichkeit zur kostenlosen elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung über www.elster.de. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden.
Staatsekretär Wolfgang Förster informiert über Härtefallregelung bei Abgabe der Grundsteuererklärung
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland, Medieninfo vom 8.7.2022
Die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung trifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Auch diejenigen, die der Finanzverwaltung nicht bekannt sind und die deswegen kein Informationsschreiben erhalten, sind zur Abgabe einer solchen Erklärung verpflichtet.
Dazu erklärt Staatssekretär Wolfgang Förster: „Die saarländische Finanzverwaltung hat einen besonderen Service eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern im Saarland die Herausforderung der Grundsteuerreform zu erleichtern. Alle der Finanzverwaltung namentlich bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Saarland erhalten in diesen Tagen ein Informationsschreiben mit vielen wichtigen Informationen und Daten zur Grundsteuererklärung. Der Versand der rund 520.000 Schreiben wird voraussichtlich bis zum 8. Juli 2022 abgeschlossen sein. Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum im Saarland, die bis Mitte Juli kein Schreiben erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie auch kein Schreiben bekommen werden. Gründe hierfür können sein, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks der Finanzverwaltung nicht bekannt ist oder – sicher in nur ganz wenigen Fällen - das Schreiben auf dem Postweg verloren gegangen ist. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aber dennoch erklärungspflichtig und sind angehalten dann die Erklärung anhand ihrer Unterlagen zu erstellen. Die notwendigen Informationen finden sie in Bau- oder Kaufunterlagen, Grundbuchauszügen und dem Geoportal des Saarlandes für den Bodenrichtwert“.
Das Informationsschreiben enthält allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie das dem Grundstück oder dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugewiesene Aktenzeichen. Das dem Informationsschreiben als Anlage beigefügte Datenblatt enthält zudem Daten zum Grundstück wie das Flurstück, die Fläche und auch den Bodenrichtwert bzw. die Ertragsmesszahl. Das Datenblatt beinhaltet keine gebäudebezogenen Informationen. Für bebaute Grundstücke sind deshalb in jedem Fall vom Eigentümer zusätzliche Daten eigenständig zu ermitteln und im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.
Vorgegeben ist die elektronische Abgabe der Erklärung. Wer aber z.B. keinen Internetzugang hat, kann von der sogenannten Härtefallregelung (bei persönlicher Unzumutbarkeit) profitieren und ausnahmsweise ein Papierformular abgeben. Dieses wird bei den Finanzämtern vorgehalten. Die Finanzämter im Saarland sind angehalten, bei der Ausgabe der Formulare keine unnötigen Hürden aufzustellen. Das Formular soll bei Geltendmachung der Unzumutbarkeit (mündlich oder schriftlich) herausgegeben werden. Die Ämter wurden dahingehend sensibilisiert“, informiert Wolfgang Förster.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform stehen auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft zum Abruf bereit: https://www.saarland.de/mfe/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform.html
Hintergrund:
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig. Alle Grundbesitzeigentümer sind dazu verpflichtet, in 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
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